Die Grenze zwischen Meinungs­freiheit und Volksverhetzung: Streit um "fanatische Primatenkultur" und "das Volk aus dem Morgenland mit ihren Endlos-Forderungen"

Das Pfälzische Oberlan­des­gericht Zweibrücken hat eine Verurteilung wegen Volksverhetzung aufgehoben.

Im Juli 2023 postete eine 57-jährige Frau aus dem Rhein-Pfalz-Kreis auf ihrem öffentlich einsehbaren Facebook-Profil mehrere Beiträge. Darin kritisierte sie das Verhalten muslimisch stämmiger Migranten. Sie verwendete dafür unter anderem Begriff­lich­keiten wie "fanatische Primatenkultur" oder "das Volk aus dem Morgenland mit ihren Endlos-Forderungen". Die General­staats­an­walt­schaft Koblenz, die für die Verfolgung derartiger Straftaten zuständig ist, sah insgesamt den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt und erhob Anklage…. .

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