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Die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und Volksverhetzung: Streit um "fanatische Primatenkultur" und "das Volk aus dem Morgenland mit ihren Endlos-Forderungen"
Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat eine Verurteilung wegen Volksverhetzung aufgehoben.

- 28.05.2025
Im Juli 2023 postete eine 57-jährige Frau aus dem Rhein-Pfalz-Kreis auf ihrem öffentlich einsehbaren Facebook-Profil mehrere Beiträge. Darin kritisierte sie das Verhalten muslimisch stämmiger Migranten. Sie verwendete dafür unter anderem Begrifflichkeiten wie "fanatische Primatenkultur" oder "das Volk aus dem Morgenland mit ihren Endlos-Forderungen". Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, die für die Verfolgung derartiger Straftaten zuständig ist, sah insgesamt den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt und erhob Anklage…. .
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