Eilantrag gegen Widerruf einer Erlaubnis für Reitbetrieb nach Verurteilung wegen Tierquälerei bleibt ohne Erfolg

​​​​​​​Der Eilrechts­schutz­antrag des Betreibers einer Reitanlage gegen den Widerruf seiner Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Unterhaltung eines Reitbetriebes bleibt ohne Erfolg. Dies entschied das Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Antragsteller betreibt seit mehreren Jahren auf Grundlage einer entsprechenden tierschutz­recht­lichen Erlaubnis einen Reitbetrieb in der Vulkaneifel. Nach mehreren Meldungen Dritter beim Veterinäramt des Landkreises über gewaltsame Trainings­me­thoden des Antragstellers – insbesondere das Einschlagen auf die Pferde und das Anwenden der Hyperflexion bzw. Rollkur – samt Vorlage von Bild- und Videomaterial stellte die zuständige Amtstierärztin fest, dass es sich dabei um tierschut­z­widrige Methoden handele… .

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