Einigung im Koalitionsvertrag – was ist für die Tiermedizin relevant?

Arbeitszeitgesetz, Mutterschutz, Bürokratieabbau, Tiergesundheitsdatenbank: Diese und weitere geplante Maßnahmen betreffen auch Tierärztinnen und Tierärzte.

Unter dem Motto „Verantwortung für Deutschland“ steht der Koalitionsvertrag, den CDU, CSU und SPD am 9. April präsentierten. Vetline.de hat das 144-Seiten lange Dokument gesichtet und für Sie die relevanten Fragen der Branche beantwortet.

Welche Änderungen plant die Koalition für die Nutztierhaltung?

Haltungssysteme und Kennzeichnung

Die Koalition plant, den Neubau von tiergerechten Haltungssystemen und Umbau von Ställen finanziell zu fördern – aus welchen Mitteln ist allerdings noch nicht klar. Zudem sollen die neu- und umgebauten Tierwohlställe einen Bestandsschutz von mindestens 20 Jahre erhalten und ein unkomplizierter Tierartenwechsel im Baugesetzbuch (BauGB) ermöglicht werden.

Reformiert werden soll auch das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Im Vordergrund stehen die praxistaugliche Gestaltung und eine Ausrichtung auf das Tierwohl.

Weidehaltung und Herdenschutz

Zugunsten des Herdenschutzes wird der Schutzstatus des Wolfes herabgesetzt. Durch Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wird somit eine rechtssichere Entnahme von Wölfen gewährleistet. Außerdem wird der Wolf umgehend ins Jagdrecht aufgenommen und das Bundesjagdgesetz (BJagdG) an den entsprechenden Stellen erneuert. In erster Linie soll es dabei um den Abschuss von „Problem-Wölfen“ gehen, die wiederholt Weidetiere reißen oder häufig in der Nähe von Siedlungen gesichtet werden.

Insgesamt sollen die Weidetierhaltung gefördert sowie die Alp- und Almwirtschaft geschützt und erhalten werden.

Mehr Tierwohl durch Einkommenssicherung der Landwirte

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist ein zentrales Förderinstrument der Europäischen Union zur Unterstützung der Landwirtschaft. Auch in der nächsten Legislaturperiode sollen angemessene GAP-Mittel bereitgestellt und die Entwicklung des ländlichen Raums weiter vorangetrieben werden. Über die Einkommenssicherung von Landwirten und Landwirtinnen soll Einfluss auf die Tiergesundheit und das Wohlergehen von Nutztieren genommen werden.

Was ist in puncto Tierschutz geplant?

Das Tiergesundheitsrecht soll praxistauglicher werden: Dazu zählen die Weiterentwicklung und Vernetzung vorhandener Datenbanken – dies könnte den Weg für eine einheitliche Tiergesundheitsdatenbank ebnen, wie sie von der Tierärzteschaft wiederholt gefordert wurde. Weiterhin ist eine Anpassung der Entschädigungssätze im Tierseuchenfall geplant.

Eine Videoüberwachung in Schlachthöfen soll geprüft werden, um vermehrt Tierschutzverstöße aufzudecken und letztlich zu verhindern.

Der Handel mit Haus- und Heimtieren im öffentlichen Raum (ausgenommen sind Tierbörsen und -märkte) sowie der anonyme Onlinehandel sollen verboten werden. Tierheime werden bei Investitionen unterstützt.

Tierversuche sollen laut Koalitionsvertrag zukünftig in einem eigenständigen Gesetz für wissenschaftliche Tierversuche geregelt werden.

Kommt mit der neuen Koalition auch der Bürokratieabbau?

Bezüglich der Erfassung und Überwachung von Tierarzneimitteln in der Tierarzneimitteldatenbank sind Entlastungen geplant: Doppelte Meldungen und Aufzeichnungspflichten sollen abgeschafft und Datenbanken zusammengeführt werden. Notwendige Daten müssen weiterhin erhoben werden, entbehrliche Berichte allerdings abgeschafft oder zusammengefasst, um die Behörden zu entlasten.

Insgesamt sollen bürokratische Anforderungen im Agrarbereich vereinheitlicht und vereinfacht werden, z. B. durch Digitalisierung der Antragstellung und -bearbeitung und die Einführung von Bürokratie-Praxischecks.

Sonstige Vorhaben für einen Bürokratieabbau

Bürokratierückbau für kleine bis mittlere Unternehmen: Im Rahmen des nationalen „Sofortprogramms für den Bürokratierückbau“ sollen bestimmte Auflagen bis Ende 2025 reduziert werden. Dazu zählen die Bestellung eines Betriebsbeauftragten und der Dokumentationsaufwand von Schulungen und Weiterbildungen.

Digitales Bürokratieportal: Hierüber können Verbesserungsvorschläge zum Bürokratieabbau mitgeteilt werden. Zudem sind mehrere Praxischecks pro Jahr geplant.

Welche Pläne hält der Koalitionsvertrag für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereit?

Als konkretes Ziel beinhaltet der Koalitionsvertrag eine Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns. Die Mindestlohnkommission soll sich bei der Abwägung an der Tarifentwicklung und an 60 % des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren. Angestrebt wird ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026.

Außerdem sollen Überstunden lohnender werden: Mehrarbeit, die über die vereinbarte Vollzeitarbeit von mindestens 34 Stunden (tariflich) oder 40 Stunden (nicht tariflich) hinausgeht, soll steuerfrei vergütet werden. Ebenso sollen Prämien, die Teilzeitbeschäftigte zur Ausweitung ihrer Arbeitszeit vom Arbeitgeber erhalten, steuerlich begünstigt werden.

Eine weitere Anpassung sieht der Koalitionsvertrag bei Höchstarbeitszeiten vor: Angelehnt an die europäische Arbeitszeitrichtlinie soll anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit von derzeit acht bzw. zehn Stunden auch eine wöchentliche maximale Arbeitszeit ermöglicht werden. Diese Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes könnte hinsichtlich der Notdienstproblematik und Dienstplangestaltung neue Freiräume schaffen.

Was tun Union und SPD gegen den Fachkräftemangel?

Die Koalition will Arbeitsgenehmigungen für qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland schneller voranbringen. Mithilfe einer sogenannten „Work-and-stay-Agentur“ sollen Anerkennungen von Berufs- und Studienabschlüssen zentralisiert und beschleunigt werden. Außerdem sollen Bürokratie und Dokumentationspflichten abgebaut werden.

Auch die Erwerbsbeteiligung von Frauen ist ein Faktor, über welchen die Koalition dem Fachkräftemangel entgegenwirken will. Deshalb sollen Familien verstärkt unterstützt und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert werden. Union und SPD planen außerdem, analog zum Mutterschutz für Beschäftigte, auch einen Mutterschutz für Selbstständige einzuführen.

Wie unterstützt die Koalition die mentale Gesundheit der Bürger?

#mentalhealthmatters auch im Koalitionsvertrag: CDU, CSU und SPD wollen sich für die psychische Gesundheit von jungen Menschen und Arbeitnehmern stark machen. Dabei stehen die Prävention und Früherkennung psychischer Erkrankungen, Aufklärungsarbeit und Fortbildungen von Pädagogen und Fachkräften auf dem Plan.

Sonstige Vorhaben der Koalition

  • Studienfinanzierung: Das BAföG soll in einer großen Novelle modernisiert werden. Der Grundbedarf Studierender soll schrittweise an das Grundsicherungsniveau angepasst werden.
  • Energiekosten: Die Koalition setzt sich dauerhaft niedrige und planbare, international wettbewerbsfähige Energiekosten zum Ziel.
  • Weiterentwicklung der Nationalen Pharmastrategie: Die Entwicklung und Produktion von Arzneimitteln, Wirkstoffen und Medizinprodukten sollen darin weiterhin verbessert werden.
  • E-Mobilität: Die steuerliche Förderung von E-Dienstwagen wird durch eine Anhebung der Bruttopreisgrenze auf 100.000 Euro ausgeweitet.

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