Gefährliches Halbwissen: Die häufigsten Missverständnisse zum BtM-Recht

Viele glauben, sie kennen die Regeln des Betäubungsmittelgesetzes. Doch gefährlichesHalbwissen kann teuer werden.

Damit Sie diese Fehler umgehen können, kommen jetzt die größten Mythen des BtM-Gesetzes – und deren Aufklärung.

1 „Handel liegt erst vor, wenn Geld fließt.“

-Falsch, „Handel treiben“ im Sinne des BtMG bedeutet jede organisierte Weitergabe von BtM, auch ohne Geldfluss.(§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG)

2 ,,Cannabis ist jetzt komplett legal.“

-Falsch, nur unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. medizinische Verwendung oder begrenzter Privatbesitz nach neuem Gesetz) erlaubt. Vieles bleibt strafbar – etwa der unkontrollierte Verkauf oder Konsum an verbotenen Orten. (§ 3 Cannabisgesetz)

3 „CBD-Produkte sind immer legal.“

4 „Reisen mit BtM-Medikamenten ist problemlos möglich.“

5 „Ich darf übrig gebliebene BtM-Medikamente behalten.“

6. „Besitz für Freunde ist erlaubt, wenn ich nichts verkaufe.“

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