Genehmigung zum Abschuss von zwei Wölfen nach Bundes­jagd­gesetz (BJagdG)Verwal­tungs­gericht lehnt Antrag auf Erlass einer sog. Zwischen­ver­fügung ab

Die 4. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts Osnabrück hat mit Beschluss vom 27. Mai 2026 im Verfahren 4 B 25/26 einen Antrag auf Erlass einer sog. Zwischen­ver­fügung (auch „Schiebe-" oder „Hängebeschluss") abgelehnt.

Der Antragsteller, eine anerkannte Natur­schutz­ver­ei­nigung mit dem Zweckgegenstand Wölfe, begehrt in einem Eilverfahren die Wieder­her­stellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen eine unter Anordnung der sofortigen Vollziehung ergangene Verfügung vom 7. Mai 2026, mit der der Antragsgegner – der Landkreis Grafschaft Bentheim – den Abschuss von zwei Wölfen zur Verhinderung weiterer landwirt­schaft­licher Schäden auf Grundlage des Bundes­jagd­ge­setzes (BJagdG) befristet bis zum 15. Juni 2026 genehmigt hat… .

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