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Gericht stärkt Artenschutz und stoppt Fischotter-Abschuss: Allgemeinverfügung zum Fischotterabschuss in Oberfranken vorläufig außer Vollzug gesetzt

- 03.07.2025
Die Allgemeinverfügung der Regierung von Oberfranken über Gebiete und Höchstzahlen für Maßnahmen gegen Fischotter wird vorläufig außer Vollzug gesetzt. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden, da die Allgemeinverfügung voraussichtlich rechtswidrig ist.
Die Regierung von Oberfranken erließ im Februar 2025 eine Allgemeinverfügung, mit der im Bereich der drei oberfränkischen Landkreise Bayreuth, Hof und Wunsiedel im Fichtelgebirge und im Bereich der Stadt Hof Gebiete und Höchstzahlen für Maßnahmen gegen Fischotter bis hin zur Tötung festgesetzt wurden. Einen dagegen gerichteten Eilantrag einer anerkannten Umweltvereinigung lehnte das erstinstanzlich zuständige Verwaltungsgericht Bayreuth ab. Es verwies darauf, dass eine mögliche Rechtsverletzung allein auf Grundlage der Allgemeinverfügung nicht in Betracht komme. Die Allgemeinverfügung eröffne für die unteren Naturschutzbehörden bloß eine Zuständigkeit, Folgemaßnahmen zu treffen, habe für die Folgemaßnahmen keine Bindungswirkung und begrenze nur örtlich und zahlenmäßig die Maßnahmemöglichkeiten… .


