Gericht stärkt Artenschutz und stoppt Fischotter-Abschuss: Allge­mein­ver­fügung zum Fisch­ot­ter­ab­schuss in Oberfranken vorläufig außer Vollzug gesetzt

Die Allge­mein­ver­fügung der Regierung von Oberfranken über Gebiete und Höchstzahlen für Maßnahmen gegen Fischotter wird vorläufig außer Vollzug gesetzt. Dies hat der Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof (BayVGH) entschieden, da die Allge­mein­ver­fügung voraussichtlich rechtswidrig ist.

Die Regierung von Oberfranken erließ im Februar 2025 eine Allge­mein­ver­fügung, mit der im Bereich der drei oberfränkischen Landkreise Bayreuth, Hof und Wunsiedel im Fichtelgebirge und im Bereich der Stadt Hof Gebiete und Höchstzahlen für Maßnahmen gegen Fischotter bis hin zur Tötung festgesetzt wurden. Einen dagegen gerichteten Eilantrag einer anerkannten Umwelt­ver­ei­nigung lehnte das erstinstanzlich zuständige Verwal­tungs­gericht Bayreuth ab. Es verwies darauf, dass eine mögliche Rechts­ver­letzung allein auf Grundlage der Allge­mein­ver­fügung nicht in Betracht komme. Die Allge­mein­ver­fügung eröffne für die unteren Natur­schutz­be­hörden bloß eine Zuständigkeit, Folgemaßnahmen zu treffen, habe für die Folgemaßnahmen keine Bindungswirkung und begrenze nur örtlich und zahlenmäßig die Maßnah­memög­lich­keiten… .

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