Geringerer Mindestlohn für Saisonkräfte erntet Ablehnung

Das Bundesarbeitsministerium lehnt einen geringeren Mindestlohn für Saisonkräfte in der Landwirtschaft ab.

 

Eine Herabsetzung nur für kurzfristig beschäftigte Saisonarbeitskräfte würde sowohl nach nationalem als auch nach europäischem Recht eine unzulässige Diskriminierung darstellen, sagte ein Ministeriumssprecher dem «Tagesspiegel». Dafür gebe es keinen sachlichen Grund. Auch der Koalitionsvertrag sehe eine solche Ausnahme nicht vor.

Für Erntehelfer 80 Prozent Mindestlohn?

Bauernpräsident Joachim Rukwied hatte vor dem Deutschen Bauerntag am Mittwoch und Donnerstag im Berlin vorgeschlagen, dass Saisonarbeitskräfte 80 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns erhalten sollten, da sie ihren Lebensmittelpunkt nicht in Deutschland hätten. Sollte die anstehende Mindestlohn-Erhöhung ohne Ausnahmen kommen, wäre es ein «Ausstiegsprogramm für viele Gemüse-, Obst- und Weinbaubetriebe», sagte er der «Rheinischen Post».

Bundesagrarminister Alois Rainer äußere sich prinzipiell offen dazu. «Meine Fachleute prüfen, ob es einen rechtssicheren Weg gibt, Ausnahmen vom Mindestlohn möglich zu machen», sagte der CSU-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die zuständige unabhängige Kommisson will voraussichtlich an diesem Freitag einen Beschluss bekanntgeben, wie sich der Mindestlohn von derzeit 12,82 Euro pro Stunde weiter entwickeln soll.

 

 

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