Gleicher Lohn für Frauen - Bundes­a­r­beits­gericht erleichtert Klagen für Equal Pay:

Bundes­a­r­beits­gericht zum Anspruch auf Entgelt­dif­ferenz wegen Geschlechts­dis­kri­mi­nierung

Frauen haben Anspruch auf gleiches Entgelt und dürfen sich dafür an den Spitzen­ge­hältern männlicher Kollegen messen. Das entschied das Bundes­a­r­beits­gericht im Fall einer Klage gegen Daimler Truck.

Männer und Frauen haben bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit Anspruch auf gleiches Entgelt. Klagt eine Arbeitnehmerin auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, begründet der Umstand, dass ihr Entgelt geringer ist als das eines männlichen Kollegen, der die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet, regelmäßig die Vermutung, dass diese Benachteiligung wegen des Geschlechts erfolgt ist. Kann der Arbeitgeber die aus einem solchen Paarvergleich folgende Vermutung einer Benachteiligung wegen des Geschlechts nicht widerlegen, ist er zur Zahlung des Entgelts verpflichtet, das er dem zum Vergleich herangezogenen Kollegen gezahlt hat. Dies gibt die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union vor… .

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