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Grausame Parabioseversuche für Malaria-Forschung an Mäusen rechtswidrig
Die chirurgische Verbindung von Blutkreisläufen lebender Tiere stellt eine schwere Belastung dar und erfordert zwingend die Beteiligung der Tierschutzkommission

- 31.08.2026
Das Land NRW hat der Professorin einer Universität zu Recht verboten, Parabiose-Versuche an Mäusen durchzuführen. Dies hat das VG Köln durch Urteil entschieden, weil die Versuchsart die dabei zusammengenähten Mäuse schwer belastet und gegen das Tierschutzgesetz verstößt.
Die Klägerin beantragte bei dem nordrhein-westfälischen Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) eine Genehmigung für die Durchführung von sog. Parabioseversuchen an Mäusen. Bei dieser Versuchsart wird bei zwei lebenden Mäusen flankseitig die Haut geöffnet und die Tiere werden chirurgisch so zusammengenäht, dass die Blutkreisläufe sich verbinden… .
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