Grausame Parabi­o­se­versuche für Malaria-Forschung an Mäusen rechtswidrig

Die chirurgische Verbindung von Blutkreisläufen lebender Tiere stellt eine schwere Belastung dar und erfordert zwingend die Beteiligung der Tierschutz­kom­mission

Das Land NRW hat der Professorin einer Universität zu Recht verboten, Parabiose-Versuche an Mäusen durchzuführen. Dies hat das VG Köln durch Urteil entschieden, weil die Versuchsart die dabei zusam­men­ge­nähten Mäuse schwer belastet und gegen das Tierschutz­gesetz verstößt.

 

Die Klägerin beantragte bei dem nordrhein-westfälischen Landesamt für Verbrau­cher­schutz und Ernährung (LAVE) eine Genehmigung für die Durchführung von sog. Parabi­o­se­ver­suchen an Mäusen. Bei dieser Versuchsart wird bei zwei lebenden Mäusen flankseitig die Haut geöffnet und die Tiere werden chirurgisch so zusammengenäht, dass die Blutkreisläufe sich verbinden… .

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