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Gutachten der Krankenkassen: Lieferengpass-Gesetz offenbar weitgehend wirkungslos

- 16.01.2026
Der GKV-Spitzenverband kommt in seiner Evaluierung des Lieferengpass-Gesetzes zu dem Fazit, dass die ergriffenen Maßnahmen offenbar kaum Wirkung zeigen. Die Pharmaindustrie schätzt die Lage ähnlich ein, sieht aber andere Ursachen für das Scheitern des Gesetzes.
Im Jahr 2023 verabschiedete die Ampel-Koalition das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG). Der damalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) reagierte damit auf die Lieferengpässe, die Apotheken und Patienten insbesondere seit der Corona-Pandemie das Leben schwer machen.
Das ALBVVG sieht eine ganze Reihe an Maßnahmen vor. So sind generische Kinderarzneimittel seit dem Inkrafttreten des Gesetzes von den Rabattverträgen ausgeschlossen. Bei den Ausschreibungen der Rabattverträge müssen die Krankenkassen zudem stets auch einen Hersteller in der EU berücksichtigen. Darüber hinaus müssen Pharmahersteller und Großhandel sich bei versorgungskritischen Wirkstoffen ausreichend bevorraten und eine sechsmonatige Lieferfähigkeit garantieren.
Das ALBVVG sieht vor, dass die Auswirkungen des Gesetzes unter anderem vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV) evaluiert werden. Laut einem Bericht der Wirtschaftswoche (WiWo), der das noch nicht offiziell veröffentlichte Gutachten vorab vorliegt, ziehen die Krankenkassen ein desaströses Fazit… .


