Hasenpest )Tularämie) im Main-Kinzig-Kreis: Neuer Fall seit Freitag, 18.07.2025, bekannt

Im Main-Kinzig-Kreis sind Fälle von Tularämie, auch bekannt als „Hasenpest“, aufgetreten. Bereits im Frühjahr waren nach Angaben des Veterinäramtes mehrere Fälle bekannt geworden - nach GNZ-Informationen gibt es nun weitere aktuelle Fälle.

Für Hundebesitzer gilt nun Aufmerksamkeit, Hunde sollten aus Sicherheitsgründen an der Leine geführt werden. Wie auf der Internetseite des Veterinäramtes nachzulesen ist, gab es seit Januar 2024 bis April 2025 in Hessen zwölf Tularämiefälle, davon drei im Main-Kinzig-Kreis. Erst im April wurde laut der Internetseite der Gemeinde Hammersbach dort ein infiziertes Tier gefunden. Die Gemeinde hat daraufhin entsprechende Warnungen veröffentlicht.

Die GNZ hat nun aus Jägerkreisen erfahren, dass am Freitag im Altkreis Hanau ein weiterer Fall nachgewiesen wurde. Auch der Main-Kinzig-Kreis bestätigt auf Nachfrage der GNZ den neuen Fall. „Nach dem Fund gibt es für Spaziergänger und Waldbesucher keine anderen Verhaltensregeln als bisher schon. Sie sollten sich von Tierkadavern fernhalten. Jäger müssen dagegen strenge Hygieneregeln beachten, um sich selbst zu schützen. Nähere Informationen gibt der Main-Kinzig-Kreis auf seiner Internetseite.

Gefahr für Wildtiere, Haustiere und Mensch

„Tularämie oder auch ‚Hasenpest‘ ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die durch das Bakterium Francisella tularensis verursacht wird", heißt es in einer Information des Veterinäramtes, die auf der Internetseite veröffentlicht wurde. Die Erkrankung betrifft vorwiegend Hasenartige insbesondere Feldhasen, Wildkaninchen und Nagetiere (Feldmäuse, Hamster), aber auch eine Vielzahl anderer Wild- und Haustiere, zum Beispiel Reh, Fuchs, Igel, Schaf, Hund, Katze und Vogel. Sogar eine Übertragung auf den Menschen ist möglich.

 

Als Übertragungswege für Haus- und Wildtiere sowie Menschen kommen Haut- und Schleimhautkontakt mit infektiösem Tiermaterial, Verzehr von nicht ausreichend erhitztem, kontaminiertem Fleisch oder Wasser, Stiche durch infizierte blutsaugende Insekten oder Zecken sowie kontaminierte Stäube und Aerosole in Frage.

„Der Erreger bleibt auch tiefgekühlt über Monate infektionsfähig und ist gegenüber äußeren Umwelteinflüssen sehr widerstandsfähig. Krankheit und Nachweis des Erregers der Tularämie sind nach Infektionsschutzgesetz und Tierseuchenrecht meldepflichtig“, schreibt das Veterinäramt weiter.

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