Hund bricht sich beim Ballspielen das Bein – wer zahlt die 18.000 Euro?

Ein Friedhofsgärtner sollte eine Beerdigung in einer Familiengrabstätte vorbereiten. Sein Mitarbeiter verwechselte jedoch die Gräber und öffnete versehentlich das falsche Grab. Dabei stieß er auf nicht verrottete Sarg- und Leichenteile und entsorgte diese in einem Müllcontainer. Der Mitarbeiter wurde später wegen Störung der Totenruhe gemäß § 168 Abs. 1 StGB verurteilt.

Warum war die fristlose Kündigung unwirksam?

Die Kirchengemeinde kündigte den Vertrag mit dem Friedhofsgärtner fristlos. Eine solche Kündigung setzt nach § 314 Abs. 1 BGB einen wichtigen Grund voraus. Zwar wurde dem Friedhofsgärtner das Verhalten seines Mitarbeiters nach § 278 BGB zugerechnet. Das OLG Düsseldorf hielt die sofortige Kündigung dennoch für unverhältnismäßig, da er selbst mehr als 25 Jahre beanstandungsfrei gearbeitet hatte.

 Was hätte die Kirchengemeinde tun müssen?... .

Das lesen Sie hier

Weitere News