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Im Bundesrat beschlossen: Wolf wird ins Jagdrecht aufgenommen
Mit der Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz wird ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.

- 30.03.2026
Die Rückkehr des Wolfes in Deutschland und Europa ist ein Erfolg der Artenschutzpolitik. Mit der zunehmenden Ausbreitung gibt es aber auch Konflikte mit der Weidetierhaltung und Teilen der Bevölkerung. Der Bundesrat hat zugestimmt, den Wolf ins Jagdgesetz aufzunehmen.
Im Bundesrat beschlossenWolf wird ins Jagdrecht aufgenommen
Die Rückkehr des Wolfes in Deutschland und Europa ist ein Erfolg der Artenschutzpolitik. Mit der zunehmenden Ausbreitung gibt es aber auch Konflikte mit der Weidetierhaltung und Teilen der Bevölkerung. Der Bundesrat hat zugestimmt, den Wolf ins Jagdgesetz aufzunehmen.
Nachdem im Jahr 2000 der erste wildlebende Wolf in der Muskauer Heide in Sachsen geboren wurde, leben Wölfe aktuell wieder in ganz Deutschland. Die meisten Wolfsterritorien befinden sich in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Nach den aktuellen Monitoringdaten für 2024/2025 leben in Deutschland circa 219 Rudel, 43 Wolfspaare und 14 Einzeltiere.
Doch das bringt auch Probleme mit sich – insbesondere für Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter. Zudem hat das Konfliktpotenzial mit Teilen der Bevölkerung zugenommen.
Bundesrat stimmt der Aufnahme ins Bundesjagdgesetz zu
Der Bundesrat hat der Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz und den damit verbundenen Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes zugestimmt. Dieser Beschluss zielt auf eine tragfähige Balance zwischen der Rückkehr des Wolfs, dem Herdenschutz sowie der öffentlichen Sicherheit ab. Mit ihm wird ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt.
„Wir halten Wort und sorgen dafür, dass Weidetierhalter nachts endlich ruhig schlafen können“, hatte Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer im Zusammenhang mit dem Kabinettsbeschluss betont. „Mit der Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz kommen klare, praxistaugliche Regeln und Rechtssicherheit. Damit kann dort gehandelt werden, wo Zäune oder Herdenschutzhunde nicht mehr ausreichen – gerade auch in den alpinen Regionen.“
Bundesumweltminister Carsten Schneider betonte: „Wichtig ist: Der Wolf darf bleiben. Es geht nicht darum, den Wolf wieder zu vertreiben, sondern um gangbare Wege, friedlich mit ihm zu leben.“ Die Koexistenz von Weidetierhaltung und Wolf ist das Ziel. Die Weidetierhaltung trägt erheblich zur biologischen Vielfalt bei: Herden halten Heiden und andere Lebensräume frei und erhalten somit Kulturlandschaften.
Wesentliche Neuregelungen
Befindet sich der Wolf in einem günstigen Erhaltungszustand, kann die zuständige Behörde künftig einen revierübergreifenden Managementplan aufstellen, der die Vereinbarkeit der Jagd mit der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustandes sicherstellt. Länder mit hohen Wolfsbeständen wird damit die Möglichkeit gegeben, über die Jagd die Bestände einzuhegen. In diesem Rahmen ist eine Jagdzeit von 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen.
Im Falle eines ungünstigen Erhaltungszustandes ist die Jagd nur zur Abwendung land-, forst-, fischerei-, wasserwirtschaftlicher oder sonstiger wirtschaftlicher Schäden zulässig – oder im Interesse der Gesundheit der Menschen oder der öffentlichen Sicherheit.
Der Handel mit Wolfstrophäen bleibt auch künftig verboten: Die Regeln der EU-Artenschutzverordnung gelten weiterhin für den Wolf und damit sind Zurschaustellung und Handel mit toten Wölfen verboten… .



