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Infos für Tierärzte im QS-Antibiotikamonitoring Rind

- 01.07.2025
QS in formiert die Tierarzt-/innen über eine Revision des Leitfadens Antibiotikamonitoring Rind, welches die Mastrinder haltenden Betriebe betrifft. Die Revision umfasst die Anforderung zur Stammdatenpflege landwirtschaftlicher Betriebe (2.1) und die Anforderung zur Freischaltung der Tierärzte (2.3). Die Kapitel wurden um die Relevanz der vollständigen Stammdaten für die Lieferberechtigung in das QS-System erweitert.
Hintergrund
Seit Anfang 2023 nehmen QS-Rindermastbetriebe an unserem Antibiotikamonitoring teil. Seitdem ist auch das Vorliegen der Stammdaten in der QS-Antibiotikadatenbank für den Tierhalter verbindlich, das betrifft konkret:
- die durchschnittlich belegten Tierplätze
- die für das QS-Antibiotikamonitoring zuständige Tierarztpraxis
Seit dem 1. Juli 2025 prüfen wir die Vollständigkeit der Stammdaten von QS-Mastrinderhaltern in der QS-Antibiotikadatenbank. Für nahezu alle Mastrinderhalter liegen diese Daten inzwischen vor. Für die wenigen Betriebe ohne Stammdaten ist das Vorliegen dieser Informationen fortan relevant für die Lieferberechtigung in das QS-System. Die Lieferberechtigung wird automatisch wiederhergestellt, sobald die fehlenden Stammdaten in der QS-Antibiotikadatenbank ergänzt wurden.
Die Hinterlegung der Stammdaten erfolgt durch den Bündler im Auftrag des Tierhalters. Die Mastrinderhalter und ihre Bündler wurden bereits mehrfach über diese Neuerung informiert.
Wenn Sie Fragen dazu haben, hilft Ihnen QS gerne weiter.
Das Team – Antibiotikamonitoring
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