Klage der Betreiberin eines Gnadenhofes gegen tierschutzrechtliche Anordnung erfolglos

Massiver Tierabbau auf Hunde-Gnadenhof in Rheinland-Pfalz rechtens

Das Verwaltungs¬gericht Koblenz hat die Klage der Betreiberin eines Hunde-Gnadenhofs in Rheinland-Pfalz abgewiesen. Die von den Behörden angeordnete drastische Reduzierung des Tierbestands aufgrund von Tierschutz¬mängeln ist rechtmäßig.

Die Klägerin betrieb einen Gnadenhof, auf dem sie 61 Hunde verschiedener Rassen hielt. Das Veterinäramt des beklagten Landkreises Ahrweiler hatte die Hunde im Oktober 2023 bei einer Vor-Ort-Kontrolle in einem zum Teil sehr schlechten Pflegezustand vorgefunden und gravierende tierschutz¬rechtliche Mängel festgestellt. Daraufhin gab der Beklagte der Klägerin auf, ihren Hundebestand zu reduzieren und gestattete ihr nur noch, gleichzeitig maximal fünf Hunde zu halten…

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