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Krankentagegeldversicherung und behauptete Berufsunfähigkeit
Wenn die Krankentagegeldversicherung, z.B. wegen langer Krankheitsdauer, nicht mehr zahlen will, wird in so manchem Falle ein Gutachter im Auftrage der Krankentagegeldversicherung den Versicherten untersuchen und in einem Gutachten häufig die Berufsunfähigkeit assistieren.

- 24.08.2025
Somit entscheidet der von der Versicherung bestellte Gutachter, ob weiter Krankentagegeld bezahlt wird, oder ob die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) greift, falls diese überhaupt abgeschlossen wurde.
Somit kommt es zu einem Wendepunkt der finanziellen Absicherung, denn die Krankentagegeldversicherung wird mit Feststellung der Berufsunfähigkeit die Versicherungsleistung einstellen, denn damit ist in der Regel die finanzielle Abdeckung im Krankheitsfall für die Versicherung beendet… .
In diesem Beitrag wird erklärt, welche Rechte man hat, welche Fristen gelten und wie ein Fachanwalt Versicherungsrecht dabei zielgerichtet unterstützt kann.
Folgende Inhalte werden besprochen:
- Das Wichtigste vorab
- Krankentagegeld vs. Berufsunfähigkeit: Der entscheidende Unterschied
- Taktik der Versicherer: „Berufsunfähig – daher kein Krankentagegeld mehr“
- Was tun, wenn die Krankentagegeldversicherung nicht zahlt?
- Wie kann ich gegen die Leistungseinstellung vorgehen?
- Fristen & Verjährung: So vermeiden Sie Rechtsnachteile
- Beweislast, Gutachten & medizinische Unterlagen
- Typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden
- Wann lohnt sich ein Anwalt für Krankentagegeld?
- Warum der Fachanwalt Versicherungsrecht die richtige Wahl ist
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Diese Vorgehensweis einer Krankentagegeldversicherung ist dem AVA-Chef vor einiger Zeit selbst widerfahren. Nach langwieriger und schwerer Erkrankung musste er sich einer gutachterlichen Untersuchung eines niedergelassenen Internisten, im Auftrage der Versicherung, unterziehen (Parteiengutachten). (Diese „Untersuchung“ dauerte rund 10 Minuten, und die Versicherung teilte dem AVA-Chef einige Tage später schriftlich mit, dass „er berufsunfähig und damit die Krankentagegeldversicherung hinfällig sei…“.
Und dann ging „es“ erst richtig los:
Nach dem Widerspruch verlangte die Versicherung Gutachten von mehreren Chefärzten, die ihn bisher noch nicht behandelt hatten, dass er, nach deren Untersuchungen, in absehbarer Zeit wieder berufsfähig sei… .
Nur mittels Fachanwalt konnte er sich entsprechend wehren und den Befund: "Berufsunfähig“ durch das Gutachten des Parteiengutachter der Versicherung abwehren…. .
Falls Sie ein solches "Schicksal" ereilt: Sofort einen Fachanwalt einschalten!!!
Lesen Sie hier den Beitrag einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei



