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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Haltungsbeschränkung auf vier Hunde oder Katzen rechtmäßig

Veröffentlicht am: 20.04.2024 18:18:46
Kategorie : Allgemein

Eilantrag überwiegend erfolglos

20.04.2024 - Das Verwaltungsgericht Giesen hat den Antrag einer Tierhalterin überwiegend abgelehnt, mit dem sie sich gegen tierschutzrechtliche Maßnahmen hinsichtlich der Haltung von Hunden und Katzen richtete.

Die Antragstellerin hielt im Herbst 2023 in ihrem Wohnhaus im Wetteraukreis insgesamt vierzehn Hunde und fünfzehn Katzen. Nachdem bei dem Landkreis eine anonyme Tierschutzanzeige bezüglich der Hundehaltung einging, wurden die Haltungsbedingungen durch eine amtliche Tierärztin kontrolliert. Diese stellte unter anderem massive Verschmutzungen mit Kot und Urin in mehreren Räumen des Gebäudes fest. Der Geruch sei bereits außerhalb des Hoftors wahrnehmbar gewesen. Auslauf und Haltungsfläche seien nicht ausreichend gewährleistet. Alle Hunde wiesen lange Krallen auf. Die Wasserversorgung sei ungenügend und es seien zu wenig Katzentoiletten vorhanden.

Zwangsgeldfestsetzung wegen Verstöße gegen die vorherige Tierschutzanordnung… .

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