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Kein Anspruch auf Schmerzensgeld
Veröffentlicht am:
10.01.2019 12:00:56
Kategorie :
Allgemein
, Pferde
, Rinder
, Schweine
Nicht nur für Tierarztpraxen interessant:
Kein Anspruch auf Schmerzensgeld bei Nutzung eines erkennbar nicht gestreuten und geräumten Weges bei Glatteis
Parkplätze benötigen nur sicheren Zugang zu abgestellten Fahrzeugen und müssen nicht komplett geräumt werden
Wer bei Glätte einen erkennbar nicht gestreuten und geräumten Weg benutzt, geht nicht nur das Risiko eines Sturzes ein, sondern läuft auch Gefahr, kein Schmerzensgeld für erlittene Verletzungen zu bekommen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Augsburg hervor.
Lesen Sie hier → das Urteil