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Aktionsplan Österreich: Schwanzkupieren nur bei Nachweis der Unerlässlichkeit
Veröffentlicht am:
24.11.2023 13:07:24
Kategorie :
Schweine
24.11.2023 - Wer Schweineschwänze kupiert oder kupierte Tiere hält, braucht laut neuem Tierschutzgesetz eine Rechtfertigung: die sogenannte Unerlässlichkeit. Diese ist von jedem Schweinehalter heuer erstmals für das laufende Jahr zu erheben und mittels Tierhaltererklärung nachzuweisen.
Routinemäßiges Kupieren von Schwänzen bei Schweinen ist EU-weit verboten. Wer den Eingriff dennoch durchführen will bzw. kupierte Tiere halten will, muss überprüfen, ob eine Unerlässlichkeit vorliegt. Die Feststellung der Unerlässlichkeit obliegt dem Tierhalter, wobei hier unter dem Titel „Aktionsplan Schwanzkupieren“ eine gesetzlich festgelegte Vorgangsweise einzuhalten ist… .