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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Bundesförderung für Tierwohlställe – Antragsfrist verlängert

Veröffentlicht am: 08.05.2024 18:43:30
Kategorie : Allgemein , News

08.05.2024 -Das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung stößt weiterhin auf verhaltenes Interesse unter den schweinehaltenden Betrieben in Deutschland. Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion waren bis zum 24. April 2024 insgesamt 70 Anträge bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingegangen. Die meisten Anträge stammen aus Niedersachsen (25), gefolgt von Bayern (15) und Baden-Württemberg (14).

Trotz eines verfügbaren Budgets von 150 Millionen Euro für das Jahr 2024, das Teil eines Gesamtbudgets von 1 Milliarde Euro über vier Jahre ist, scheint das Interesse begrenzt. Das Gesamtvolumen der eingereichten Anträge beläuft sich auf etwa 87,5 Millionen Euro, mit einem durchschnittlichen Investitionsvolumen von rund 1,25 Millionen Euro pro Antrag. Auffallend ist dabei der überproportionale Anteil von Ökobetrieben unter den Antragstellern, der gut 20 % beträgt.

Die Förderung ist für Stall-, Neu- oder Umbauten gestaffelt. Investitionen bis zu 500.000 Euro können mit bis zu 60 % der Gesamtbausumme gefördert werden. Für weitere Investitionen bis zu 2 Millionen Euro liegt die Förderung bei bis zu 50 % der Kosten und für darüber hinausgehende Kosten bis 5 Millionen Euro bei bis zu 30 %... .

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