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Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

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BUNDESPROGRAMM ZUR FÖRDERUNG VON TIERWOHLSTÄLLEN (+ Video)

Veröffentlicht am: 01.03.2024 16:25:20
Kategorie : News , Schweine

BUNDESPROGRAMM ZUR FÖRDERUNG VON TIERWOHLSTÄLLEN – TEIL 1: INVESTITIONSFÖRDERUNG

ISN, 01.03.2024 - Die Investitionsförderung im Bundesprogramm Umbau Tierhaltung richtet sich an Schweinemäster und auch Sauenhalter, die ihre Ställe umbauen wollen. ©ISN, Cava

Die Investitionsförderung im Bundesprogramm Umbau Tierhaltung richtet sich an Schweinemäster und auch Sauenhalter, die ihre Ställe umbauen wollen. 

Das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung tritt heute (1. März) in Kraft. Schweine haltende Betriebe können die Förderung der Investitionskosten beim Umbau ihres Stalles ab kommender Woche bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen. Die Beantragung der Förderung der laufenden Mehrkosten ist ab dem 1. April möglich.

Die ISN rät die Förderoptionen gemeinsam mit den Vermarktungsoptionen betriebsindividuell zu prüfen.

Das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung wurde gestern im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt heute, 01. März, in Kraft. Schweinehalter können vermutlich ab der kommenden Woche Anträge zur Investitionsförderung stellen. Die Förderung der laufenden Mehrkosten geht ab dem 1. April an den Start. Die Antragstellung erfolgt bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Im Folgenden soll es zunächst um Details zur Investitionsförderung gehen. Die Details zur Förderung der laufenden Kosten werden wir in der kommenden Woche in einer separaten Meldung darstellen.

Wer sich tiefer informieren will, findet auf der Seite der BLE sehr ausführliche Informationen: BLE - Bundesprogramm Umbau Tierhaltung

Investitionsförderung für Schweinemäster und auch Sauenhalter

Das Bundesprogramm richtet sich zum einen an Schweinemäster, die ihre Ställe auf die Haltungsformen Frischluftstall, Auslauf/Freiland und Bio umbauen oder neu bauen wollen. Es richtet sich aber auch an Sauenhalter, die ihre Ställe an die neuen Haltungsvorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung anpassen wollen. Dazu kommen verschiedene Vorgaben, die zusätzlich einzuhalten sind, um die Förderung zu erhalten. Auch Umbauten in der Ferkelaufzucht können bei Einhaltung vorgegebener Kriterien gefördert werden

Die mögliche Höhe der Förderung hängt von der Investitionssumme ab. Die Förderquoten sind gestaffelt:

bis 0,5 Mio. € Investition                                   60 % Förderung

über 0,5 Mio. € bis 2,0 Mio. € Investition            50 % Förderung

über 2,0 Mio. € bis 5,0 Mio. € Investition            30 % Förderung

Ein Beispiel: Bei einer Investitionssumme von 2,8 Mio. € würde sich die Fördersumme auf 1,29 Mio. € belaufen (0,5 Mio. € x 60 % + 1,5 Mio. € x 50 % + 0,8 Mio. € x 30 %).

Sofern für die Umsetzung des Neu- oder Umbaukonzeptes Maschinen oder Anlagen neu beschafft werden müssen, sind diese auch förderfähig. Das gilt beispielsweise für Stroh-, Mist und Güllelager sowie Fahrzeuge zur Entmistung, Futtersilos, Mahl- und Mischanlagen, Einstreutechnik oder Viehwaagen.

Ausgeschlossen sind Doppelförderungen – hier wird es einen Abgleich der Daten mit anderen Mittelgebern geben.

Vergabe der Mittel nach Antragseingang... .

Lesen Sie hier den gesamten Beitrag

Video: Cem Özdemir zum Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung

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