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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Einnahmen aus Tierwohlabgabe müssen den Tierhaltern zugutekommen

Veröffentlicht am: 12.02.2024 16:21:05
Kategorie : Allgemein , Wichtige News

12.02.2024  - Vor falschen Weichenstellungen bei der geplanten Tierwohlabgabe warnt der Deutsche Raiffeisenverband (DRV).

„Es muss eine Verbrauchersteuer sein und darf keine zusätzliche Erzeugersteuer werden“, so DRV-Präsident Franz-Josef Holzenkamp zu den Eckpunkten des Bundeslandwirtschaftsministeriums für eine mengenbezogene Verbrauchssteuer auf tierische Produkte.

Holzenkamp bekräftigte seine Forderung, diese Steuer am Verkaufsort der Waren zu erheben. Handel und Konsument müssten in die Pflicht genommen werden. Keinesfalls dürfe die Last den Tierhaltern sowie den Schlacht- und Verarbeitungsbetrieben aufgebürdet werden.

Der Raiffeisenpräsident warnte davor, die Betriebe mit einem immensen bürokratischen Aufwand zu überfordern und in Kauf zu nehmen, dass sie die Steueraufwendungen selbst aufbringen müssen. Holzenkamp hält das für einen Treppenwitz: „Die Betriebe sollen dem Staat heute Geld geben, damit sie dieses in einigen Jahren eventuell wieder für Stallumbauten oder Umweltschutzmaßnahmen zurückbekommen.“

So weit dürfe es nicht kommen! Bislang werde der Öffentlichkeit ein „Tierwohlcent“ präsentiert, der nicht langfristig vertraglich den Umbau der Tierhaltung absichere. Eigentlich müsse jedoch gelten, „wo Tierwohlcent draufsteht, muss auch Tierwohl drin sein.“ Sonst sei der Name nichts als Etikettenschwindel…. .

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