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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Höfeordnung soll reformiert werden

Veröffentlicht am: 25.03.2024 17:09:17
Kategorie : Allgemein , News

25.03.2024 - Auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, wonach die traditionell für die Bemessung der Grundsteuer angewandte Einheitsbewertung verfassungswidrig ist, hat Bundesjustizminister Marco Buschmann jetzt mit Blick auf das landwirtschaftliche Erbrecht reagiert.

Sein Haus legte einen Referentenentwurf zur Änderung der Höfeordnung (HöfeO) vor. Dabei geht es darum, was die weichenden Erben vom Hofnachfolger an Abfindung erhalten.

Wie die Fachanwältin für Agrarrecht, Christiane Graß, zu dem Entwurf erläuterte, greift dieser einen Vorschlag aus dem landwirtschaftlichen Berufsstand auf, wonach zukünftig als Bemessungsgrundlage für die Abfindung der weichenden Erben das 0,6-Fache des Grundsteuerwerts zu verwenden ist.

Schätzungen zufolge solle der neue Hofwert in Form des 0,6-fachen Grundsteuerwertes zwischen 10% und 15% des Verkehrswerts ausmachen. Dabei soll sich der Faktor 0,6 laut Graß aus einem Faktor von 0,4 für den reinen landwirtschaftlichen Betrieb und einem Aufschlag von 50%, also von 0,2, für die Wohngebäude zusammensetzen. Des Weiteren sollen Hofschulden den Hofwert künftig um bis zu 80% reduzieren können.

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