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Tierärztliche Seminare

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Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

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One-Health: Mehr Betriebe in M-V in der Antibiotika-Überwachung

Veröffentlicht am: 10.06.2024 16:15:27
Kategorie : Schweine

10.06.2024 - „Der erneute Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Mecklenburg-Vorpommern, die regelmäßig wiederkehrenden Nachweise der Geflügelpest, aber auch andere meldepflichtige Tierseuchen und Tierkrankheiten, sind aktuelle Beispiele dafür, wie wichtig es ist, die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt zusammenzudenken“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus heute bei der Jahrestagung der Initiative T!Raum One-Health-Region Vorpommern in Greifswald.

Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt und seinen nachgeordneten Behörden arbeiten Mitarbeitende aus der Veterinärmedizin, den Umwelt- und Agrarwissenschaften und der Lebensmitteltechnik täglich eng zusammen, um die Gesundheit der Menschen, Tiere und Ökosysteme nachhaltig ins Gleichgewicht zu bringen. „Dafür müssen Zusammenhänge und Abhängigkeiten verstanden werden“, sagte Minister Backhaus weiter und verwies u.a. auf weltweit ca. 2.600 Fälle, bei denen sich auch Menschen mit der Geflügelpest infiziert haben. Laut Weltgesundheitsorganisation habe es seit 2003 auch rund 1.100 Todesfälle in diesem Zusammenhang gegeben. In Deutschland sind bislang keine Erkrankungen beim Menschen mit aviären Influenzaviren bekannt geworden. Es komme aber vor, dass sich Säugetiere mit AI (H5N1) infizieren, nachdem sie vermutlich Kontakt zu infizierten Vögeln, Geflügel oder deren Ausscheidungen hatten. Im März und April 2024 wurde das Virus erstmals auch in Milchkuh-Herden in verschiedenen Bundesstaaten in den USA registriert.

Ein wichtiger Schritt im Sinne des One-Health-Ansatzes ist laut Minister Backhaus außerdem die Ausweitung des Antibiotikaminimierungskonzeptes mit dem zum 01. Januar 2023 in Kraft getretenen Änderungen des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG). „In Deutschland gibt es bereits seit Längerem verschiedene rechtliche Instrumente und Maßnahmen, die darauf abzielen, den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung zu minimieren. So soll vor allem die Entstehung von Antibiotikaresistenzen in der Tiermedizin eingedämmt werden. Antibiotikaresistenzen stellen sowohl in der Tiermedizin als auch in der Humanmedizin eine ernsthafte Bedrohung für die Gesundheit dar“, erläuterte er.

Mit der Gesetzesänderung wurde unter anderem der Umfang der mitteilungspflichtigen Nutzungsarten überarbeitet und seit Januar 2023 werden nun auch deutlich mehr lebensmittelliefernde Nutzungsarten in die Antibiotikaminimierung einbezogen, darunter Milchkühe, Zuchtsauen oder Legehennen. „Die Zahl der meldepflichtigen Betriebe in MV erhöhte sich durch diese Ausweitung beträchtlich von 504 im Jahr 2022 um 83% auf 921 im Jahr 2023“, führte Minister Backhaus aus. Zusätzlich gab es einen Wechsel der Mitteilungsverpflichtung. Während die Meldung der Tierbestände und -bewegungen weiterhin den Tierhaltern obliegt, ist für die Mitteilung des Antibiotikaeinsatzes seit 2023 nicht mehr der Tierhalter, sondern der Tierarzt zuständig.

Nr.137/2024  | 10.06.2024  | LM  | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt

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