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QS-Anforderungen an das Beschäftigungmaterial – Schwein

Veröffentlicht am: 16.03.2024 11:59:22
Kategorie : News , Schweine

16.03.2024 - Mit den neuen Revisionen vom 01.03.2024 hat QS detaillierte Anforderungen zum Beschäftigungsmaterial in der Schweinehaltung veröffentlicht. Die wichtigsten Punkte möchten wir Ihnen hier gerne vorstellen. Bitte beachten Sie zu diesem Thema den QS-Leitfaden Schweinehaltung sowie die zugehörigen Erläuterungen zum Leitfaden.

Was bedeutet „untersuchbar“, „bewegbar“ und „veränderbar“ beim Beschäftigungsmaterial?

Beschäftigungsmaterial für Schweine muss u.a. untersuchbar, bewegbar und veränderbar sein.

„Untersuchbar“ bedeutet, dass die Schweine im Beschäftigungsmaterial wühlen oder es zumindest „hebeln“ können. Die Anforderung gilt als erfüllt, wenn das Beschäftigungsmaterial die natürliche Verhaltensweise des Wühlens fördert. Das kann durch das Angebot auf dem Boden oder bodennah sichergestellt werden. „Bewegbar“ bedeutet, dass die Schweine den Standort oder die Position des Materials verändern können. „Veränderbar“ bedeutet, dass die Schweine das Aussehen und die Struktur des Materials verändern können. Dazu muss das Beschäftigungsmaterial vom Schwein ins Maul genommen werden können und leicht zerkaubar sein.

Welche Materialien stellen geeignetes Beschäftigungsmaterial dar?

Das Beschäftigungsmaterial muss organisch und faserreich sein. Eine detaillierte Übersicht zu geeigneten/ungeeigneten Materialien entnehmen Sie bitte den Erläuterungen zum Leitfaden Schweinehaltung (ab Seite 15).

Worauf muss geachtet werden, wenn Futtermittel als Beschäftigungsmaterial eingesetzt werden?

Werden Futtermittel als Beschäftigungsmaterial eingesetzt, müssen zum einen die Anforderungen an die Lagerung von Futtermitteln und zum anderen die Anforderungen an den Futtermittelbezug eingehalten werden.

Können Holzlatten als Beschäftigungsmaterial eingesetzt werden?

Holzlatten sind als Beschäftigungsmaterial meistens ungeeignet. Für eine Nutzung als Beschäftigungsmaterial muss zum einen sichergestellt sein, dass das Holz gesundheitlich unbedenklich ist. Es darf also weder behandelt noch imprägniert sein, nicht splittern usw. Zum anderen muss sichergestellt sein, dass die Holzlatten innerhalb weniger Tage zerkaubar/verbrauchbar sind. Dazu dürfen die Hölzer beispielsweise nicht zu dick sein. Die Latten müssen zudem so angeboten werden, dass die Tiere diese ins Maul nehmen und darauf beißen und sie mindestens hebeln können (untersuchbar, bewegbar und veränderbar).

Wie viel Beschäftigungsmaterial muss angeboten werden?

Beschäftigungsmaterial muss im Tier-Material-Verhältnis von 12:1 angeboten werden. Einzelne Objekte können jeweils für bis zu 12 Tiere angerechnet werden. Bei Raufen, Trögen oder Automaten, können jeweils 12 Tiere je Beschäftigungsplatz (= ca. eine Schweinebreite) angerechnet werden. Stirnseiten von Trögen oder Raufen, die uneingeschränkt zugänglich sind, können bei der Berechnung der Beschäftigungsplätze berücksichtigt werden.

Verschiedene Materialien (z. B. Futterautomat mit Strohpellets und Hanfseile) können kombiniert werden, um das Tier-Material-Verhältnis zu erfüllen.

Bei täglichen Gaben von Stroh oder ähnlichen Materialien ist darauf zu achten, dass unmittelbar vor der nächsten Gabe noch ausreichend Restmaterial vorhanden ist. Alternativ kann ein ständiger Zugang zu Beschäftigungsobjekten wie z. B. Baumwollseilen oder Jutesäcken kombiniert werden mit täglichen Gaben von frischem Stroh oder Raufutter auf dem Boden, in Trögen oder Raufen.

In den Erläuterungen finden Sie detaillierte Tabellen, in denen die maximale Tierzahl je Beschäftigungseinrichtung für den jeweiligen Gewichtsbereich entnommen werden kann.

Wie oft sollte Beschäftigungsmaterial erneuert werden?... .

Weitere Informationen finden Sie in den QS-Erläuterungen Schwein oder hier im Dokumentenbereich.

Lesen Sie hier den gesamten Beitrag

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