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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Stoffstrombilanz: Bundesregierung sieht kein Problem bei Doppelung der Datenerhe

Veröffentlicht am: 30.04.2024 08:57:03
Kategorie : Allgemein , News

30.04.2024 - Die Bundesregierung verteidigt die Bedeutung der Stoffstrombilanz als ein zentrales Instrument zur objektiven Bewertung des Nährstoffmanagements in landwirtschaftlichen Betrieben. Dr. Ophelia Nick, Agrar-Staatssekretärin der Grünen, hebt hervor, dass dieses Werkzeug entscheidend für die Steigerung der Ressourceneffizienz sei.

Gegen die vielfach kritisierte hohe Bürokratiebelastung verteidigt sich Nick mit dem Hinweis, dass für die Stoffstrombilanz sowie für die geplante Monitoringverordnung bereits im Betrieb vorhandene Daten genutzt würden. „Es gibt keine Doppelung der Datenerhebung, da die Daten sowohl für die Monitoringverordnung gemäß der Düngeverordnung als auch für die Stoffstrombilanzverordnung aus der Buchführung der Betriebe stammen“, erklärt die Staatssekretärin.

Um den Verwaltungsaufwand für die Landwirte weiter zu verringern, plant die Regierung Anpassungen wie die Anwendung von Schwellenwerten zur Bestimmung der bilanzpflichtigen Betriebe und eine Verlängerung der Fristen für die Aufzeichnungspflichten…. .

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