Suchen im Blog

Anmeldungen aus A, CH, ...

Leider bietet unser Shopsystem keine Eingabe einer anderen PLZ oder der UID Nummer an. Wir bitten Sie höflich, Ihre Seminar-Anmeldung per E-Mail zu senden an shop@ava1.de 
Vielen Dank!

 

Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

TIERSEUCHENKASSE NRW: SCHWEINEHALTER 2024 BEITRAGSFREI

Veröffentlicht am: 19.04.2024 15:34:05
Kategorie : Schweine

ISN, 19.04.2024 - Die Tierseuchenkasse in Nordrhein-Westfalen (NRW) hat Tierhalter über die Versendung der Bescheide für den Beitrag 2024 informiert. Schweine sind 2024 beitragsfrei. Die Bescheide sind ab sofort online abrufbar.

Laut der Landwirtschaftskammer NRW ist die Versendung der Beitragsbescheide 2024 durch die Tierseuchenkasse für Mitte April geplant und wird in mehreren Etappen erfolgen.

Schweine beitragsfrei

In diesem Jahr wird für Rinder und Geflügel ein Beitrag erhoben. Die Tierarten Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Bienen und Gehegewild sind in diesem Jahr beitragsfrei. Da die errechnete Rücklage erreicht ist und die zu erwartenden Kosten für 2024 gedeckt sind, ist für diese Tierarten keine Beitragserhebung notwendig.

Beitragsbescheide ab sofort online abrufen

Tierhalter, für die eine Beitragspflicht besteht und die dem Versand von Schriftverkehr per Mail zugestimmt haben, erhalten eine E-Mail, sobald der Bescheid im Onlineportal unter www.tierzahlenmeldung-nrw.de zum Download bereitgestellt wurde. Halter von beitragspflichtigen Tierarten, die dem Versand von Schriftverkehr auf elektronischem Wege nicht zugestimmt haben, erhalten den Beitragsbescheid per Post.

Für Tierhalter, die ausschließlich beitragsfreie Tierarten halten und dem Versand von Schriftverkehr per Email nicht zugestimmt haben, besteht die Möglichkeit den Beitragsbescheid Mitte April im Onlineportal unter www.tierzahlenmeldung-nrw.de abzurufen. Eine Versendung per Post erfolgt bei Beitragsbescheiden ohne Forderung nicht, um die Verwaltungskosten möglichst niedrig zu halten.

weitere Details der  LWK NRW hier

Lesen Sie hier den gesamten Beitrag

Teilen diesen Inhalt