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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: das sollten Sie wissen

Veröffentlicht am: 09.04.2024 09:25:48
Kategorie : News

09.04.2024 - Fahrerflucht, auch als „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ bezeichnet, ist eine Straftat. Wenn ein Unfallbeteiligter den Unfallort verlässt, ohne zuvor die nötigen Feststellungen zu seiner Person, seinem Fahrzeug und der Art seiner Beteiligung zu ermöglichen, ist dies nach § 142 StGB strafbar. So will der Gesetzgeber die zivilrechtlichen Interessen von Unfallgeschädigten schützen. Denn die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen ist in der Regel nur dann möglich, wenn der Verursacher des Unfalles bekannt ist.

Wann liegt eine Fahrerflucht vor?

Damit der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142 StGB erfüllt ist, müssen die nachfolgenden Voraussetzungen gegeben sein… .

Lesen Sie hier den gesamten Beitrag

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