Praxisorientierte Fort- und Weiterbildung für Tierärzte, Landwirte und Berater

Durch innovative Fort- und Weiterbildung für Tierärzte, Landwirte und Berater schafft die Agrar- und Veterinär-Akademie (AVA) praktische Grundlagen für eine optimierte, moderne Nutztierhaltung. Die AVA hat sich als einer der kompetentesten, praxisorientiertesten und erfolgreichsten Fortbilder im Nutztierbereich etabliert. Seit über zwanzig Jahren besuchen eine große Vielzahl von Tierärzten, Landwirten und Beratern der Tierproduktion die Tagungen, Seminare und Workshops der AVA. In Zeiten der Coronapandemie werden von der AVA auch eine Reihe von Online-Seminaren angeboten.

AVA-FORTBILDUNGEN HELFEN ARZNEIMITTEL EINZUSPAREN!

zum AVA-Seminarangebot send


Wichtige News

zu wichtigen News/Archiv send


News

zu weiteren News/Archiv send


Rechtlicher Hinweis

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, wenn man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

Die AVA hat auf der AVA-Homepage und AVA-Newslettern Links zu anderen Seiten im Internet veröffentlicht. Es gilt: Die AVA betont, dass sie keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und Inhalte von gelinkten Seiten hat. Die AVA distanziert sich ausdrücklich von jeglichen Inhalten aller gelinkten Seiten auf der AVA-Homepage und den AVA-Newslettern. Diese Erklärung gilt für alle auf AVA- Mitteilungen veröffentlichten Links.


TIERÄRZTE FORDERN MEHR TIERSCHUTZ!


Externe News

23. AVA-Haupttagung

(entsprechen nicht unbedingt der Redaktionsmeinung)

zum Archiv send

Auch in diesem Jahr findet traditionell die 23. AVA-Haupttagung
vom 13.-16. September 2023 in Bad Salzschlirf statt.

Das AVA-Generalthema „Bestandsbetreuung im Rinder- und Schweinebetrieb“ zeigt wieder einmal die Vielzahl der Facetten einer modernen tierärztlichen Bestandsbetreuung nach neuester tiermedizinischer und landwirtschaftlicher Wissenschaft.

Das vorläufige Programm der Rindersektion, Schweinesektion und der Workshops finden Sie hier:

alle Info's zur 23. AVA-Haupttagung send

++++++++++

Fütterungsexperte Prof. Dr. Manfred Hoffmann wurde 90 Jahre

Unser langjähriger Autor Professor Dr. Manfred Hoffmann wird heute 90 Jahre alt. Wir wollen von ihm wissen, wie sich die Rinderfütterung in den letzten Jahrzehnten verändert hat. Sieben Fragen an ihn. Professor Manfred Hoffmann hat seine aktive Berufszeit der Rinderfütterung verschrieben. Aber auch danach blieb er als Berater und Autor weiterhin in der Praxis – bis heute.

Lesen Sie hier den vollständigen Beitrag zu seinen Ehren in agarheute.com
Fütterungsexperte mit 90: Die Totale Mischration war die Wende

++++++++++

 AVA-Kommentar: Prof. Hoffmann hat viele Jahre mit der AVA zusammengearbeitet. Seine Vorträge, Seminare und Workshops haben immer ihre durchweg positive Wirkung bei den Zuhörern hinterlassen. Selbst im hohen Alter von 89 Jahren hat Prof. Hoffmann noch zwei 4-tägige  Fütterungsworkshops in der AVA geleitet. Sein überragendes Wissen, seine spannenden Vorträge und vor allen die äußerst positiven Evaluationen der Teilnehmenden  waren der Garant erfolgreicher Fortbildungen. Auch haben wir zusammen mit ihm wichtige  Rinderfütterungshefte veröffentlicht. Wir stehen mit Prof- Hoffmann noch immer in engem Kontakt und sind froh, dass wir mit seinem "Nachfolger", Dr. Wolfram Richardt, die erfolgreichen AVA-Fütterungsseminare weiterführen dürfen.

Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag
und weiterhin alles alles Gute!


Bundesregierung will das Tierschutzgesetz ändern

 

Historie: Wartestall in einem Sauenbetrieb. So etwas finden wir zum Glück schon lange nicht mehr bei uns - Verboten!

25.05.2023 - Verschiedene Bereiche beim Umgang mit Tieren seien nach wie vor defizitär. Im Koalitionsvertrag der Ampelregierung  hat der Tierschutz eine hohe Priorität, die Verbesserung verlangt. Voraussetzung für die Umsetzung dieser Vereinbarungen bedingen u.a. Änderungen des Tierschutzgesetzes, die Tierschutz- Gesetzeslücken schließen und  tierschutzrechtliche Regelungen aufgrund aktueller wissenschaftlicher und praktischer Erkenntnisse anpassen sollen. 

Der Tierschutz müsse umfassend bei der Haltung und Nutzung von Tieren gestärkt werden. 

Im §1 des Tierschutzgesetzes soll z.B. hinzugefügt werden: „Bei der Abwägung schutzwürdiger menschlicher Interessen mit dem Tierschutz stellt ein wirtschaftliches Interesse für sich genommen keinen vernünftigen Grund für eine Beeinträchtigung von Leben und Wohlbefinden eines Tieres dar.“ (Anmerkung: Das wollen wir Alle; wer aber definiert dies?)

Es gibt zur Änderung des Tierschutzgesetzes bereits Entwürfe, wobei besonders die nachfolgenden Punkte relevant werden dürften:

1. Die grundsätzliche Beendigung der Möglichkeit, Tiere (Rinder) angebunden oder anderweitig fixiert zu halten

2. Die Reduzierung der Durchführung nicht-kurativer Eingriffe (Schwänzekupieren Schw., Enthornung Rd.)

3. Die Verpflichtung zur Identitätsmittelung im Onlinehandel mit Heimtieren

4. Die Einführung einer Videoüberwachung in Schlachthöfen

5. Die Erhöhung des Straf- und Bußgeldrahmens.

6. Das Ausstellungs- und Werbeverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen

Lesen Sie z.B. hier eine der vielen Pressemeldungen zum Thema:

Özdemir plant strengere Tierschutzvorgaben

In den AVA-News finden Sie noch mehr Hinweise zu den geplanten Änderungen des Tierschutzgesetzes.


Warum geht das immer so weiter?

 Gedanken von Bauer Willi (Dr. agr. Willi Kremer-Schillings)

21.05.2023 - Agrarpolitik ohne Sinn und Verstand

Damit meine ich jetzt nicht nur die Politik des deutschen Agrarministeriums, dass nach außen hin von Cem Özdemir repräsentiert wird. Die Politik wird allerdings von anderen gemacht und da ist für konventionelle Landwirte kein Platz mehr. Bio wird gehypt, alles “was mit Chemie zu tun hat” ist des Teufels. Zusammen mit BUND, NABU und WWF ist man sich einig, dass CRISPR/Cas (ein neues Züchtungssystem) nicht sein darf. Und das, obwohl Urs Niggli, ehemaliger Direktor des FIBL (Forschungsinstitut für biologischen Landbau), den Einsatz der Genschere auch im Biolandbau für vernünftig hält.

Ich habe immer mehr den Eindruck, dass Agrarpolitik gegen die (konventionelle) Landwirte gemacht wird. Besonders hart trifft dies die Tierhalter, denen mit allen verfügbaren Mitteln der Mut genommen wird. Vor wenigen Tagen erst hatte ich ein Telefonat, in dem mir ein Vater mitteilte, dass sich sein Sohn entschlossen hat, die Schweinehaltung jetzt endgültig aufzugeben. Dabei sind die Ställe noch nicht alt und auch noch nicht bezahlt. Aber wenn jetzt pro Sau 0,5 Quadratmeter mehr gefordert werden, als der aktuelle Stall bietet, fehlt für weitere Investitionen schlicht das Geld. Viel schlimmer noch: es fehlt der Glaube, dass jede neue Verordnung auch für den Zeitraum der Abschreibung gilt. Die Erfahrung hat der Betrieb ja gerade gemacht und da kann der “Anwalt der Bauern” wie sich Cem Özdemir mal genannt hat, noch so schön flöten: von den Bauern glaubt ihm keiner mehr.

Aber auch auf europäischer Ebene wird mit der Strategie “Farm to Fork” eine Entwicklung vorgeschlagen, die vielen Betrieben die Existenz kosten würde. Wenn niemand dieses Projekt aufhält.

Wo sind DBV, DLG und andere Vertreter?

Seit Wochen habe ich nichts mehr vom DBV (Deutscher Bauernverband) gehört. Stopp, stimmt nicht, er hat vor kurzem eine Studie über die Auswirkungen der SUR (ein System zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln) anfertigen lassen. Mit dem Ergebnis, dass es ganz schlimm kommt, wenn die Regelungen so umgesetzt werden.

Herr Paetow, Präsident der DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft), möchte statt einer “Pestizidsteuer” lieber eine Quote, also eine bestimmte Menge Pflanzenschutzmittel, die jedem Betrieb zugeteilt wird. Also Prinzip DDR 2.0.  Was ist in den Mann gefahren, dass er solche Vorschläge macht? Oder hat er zu lange neben Cem Özdemir gesessen.

Die Landfrauen, die Landjugend? Ich mag Frau Bentkämper und Theresa Schmidt menschlich sehr, aber eine wirkliche Opposition höre ich da nicht. Dabei müsste man nur zur passenden Gelegenheit einfach “nein” sagen.

Und die Perspektiven für die landw. Jugend?

Lesen Sie hier, was Bauer Willi auf seiner Webseite zum Thema noch zu sagen hat:

Warum geht das immer so weiter?


Agrarhandelstag 2023 im  Landkreis Rottal-Inn: Fleischmarkt - wird das Fleisch künftig nur noch exportiert?

16.05.2023 -  In Deutschland sinkt die Fleischerzeugung. An Bundesagrarminister Cem Özdemir und der Ampelkoalition wird scharfe Kritik laut.

Eine Kristallkugel, aus der sich die Zukunft der Fleischmärkte herauslesen lässt, die gibt es leider nicht – dieser Umstand wurde im Rahmen des Agrarhandelstages 2023 des Bayerischen Vieh- und Fleischhandelsverbandes in mehreren Redebeiträgen bedauert. Denn Tatsache ist: der Fleischmarkt in der Bundesrepublik befindet sich in einem großen Wandel und alle Akteure stehen vor großen Herausforderungen. Doch nicht nur Deutschland ist betroffen: europaweit nahm die Gesamtfleischerzeugung von Rindern, Schweinen, Geflügel und Schafen im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um 1,7 Mio. t oder 4 % auf 41,25 Mio. t. ab.

Angesichts dieser rückläufigen Zahlen bildete das Thema „rückläufiger Fleischverzehr in Deutschland“ einen Schwerpunkt der Tagung, zu der Experten, Erzeuger und Vertreter des Vieh- und Fleischhandels aus ganz Bayern gekommen waren. Und auch die Bundesregierung, insbesondere das Agrarministerium, wurde scharf kritisiert. „Nachdem das Bundeslandwirtschaftsministerium unter Cem Özdemir Ende 2022 die Eckpunkte des Bundesprogrammes zum Umbau der Tierhaltung vorgestellt hatte, wurde dies nicht ohne Grund durch den Bauernverband heftig kritisiert, denn Özdemir hatte machte den Umbau und die Förderung von tier- und umweltgerechten Um- und Neubauten von Bedingungen abhängig, die ein Großteil der Betriebe gar nicht erfüllen können“, unterstrich Verbandsvorsitzender Michael Gasteiger in seinem Bericht.

Fleischerzeugung verlagert sich ins Ausland
Nachdem der Bundesminister schon mehrfach betont habe, dass er die Nutztierhaltung in Deutschland massiv zurückfahren wolle, „werden damit schlimme Befürchtungen wahr“, so Gasteiger. In Anbetracht des weltweit steigenden Fleischverzehrs sei auch davon auszugehen, dass bei einer Verlagerung der Fleischerzeugung ins Ausland die Tierhaltung in Regionen mit deutlich niedrigeren Tierschutzstandards verlegt wird.

Die aktuellen Zahlen bestätigen die Befürchtungen des Verbandsvorsitzenden: so ist die Fleischproduktion in Deutschland im Jahr 2022 um 8,1% gesunken, beim Schweinefleisch beträgt der Rückgang 9,8%,  beim Rindfleisch 8,2%, beim Geflügelfleisch 2,9 %.

     

Dr. Hortmann-Scholten (LK NDS):  Die Verbraucher werden den Weg beim Tierwohlfleisch ohnehin nicht mitgehen. „Hochpreisige Lebensmittel sind in Zeiten der Inflation nicht absetzbar. Der Markt ist bei weitem nicht so groß wie ihn sich die Politik gerne schönredet“, so Dr. Hortmann-Scholten. Und auch die Ankündigung beispielsweise von Aldi, nur noch Fleisch der Haltungsformen 3 und 4 anbieten zu wollen, sei offensichtliche eine reine Marketing-Kampagne: „In Deutschland wird das nicht klappen, wer soll denn die notwendigen Ställe bauen?“…

Lesen Sie hier im bayerischen Wochenblatt weiter ...


„66 Euro Wegegeld für den Tierarzt – sind Sie die Queen?“

16.05.2023 - Seit Ende 2022 gilt die neue Gebührenordnung für Tierärzte. Klar, ich freue mich über mehr Geld – aber es gibt da etwas, das mir das Leben schwer macht: dreiste Tierbesitzer!

Natürlich war eine Novellierung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) überfällig – längst haben wir manchmal unter Mindestlohnniveau gearbeitet, wenn man von den einfachen Sätzen der alten GOT ausgeht. Gleichzeitig ist sich jeder Kollege bewusst, dass das Geld der Menschen für Hobbys und vor allem Luxustiere weniger wird, das ist ja bei jedem so. Die Halter landwirtschaftlicher Nutztiere wurden zwar entlastet, trotzdem ist die Kalkulation schwierig.

Die unzähligen Telefonate, in denen ich erkläre, man könne keinen Sonderpreis und keine Ausnahme machen, die freundlich verlaufen und mit „Dann muss ich noch andere Tierärzte fragen“ enden, lassen wir mal außen vor. Auch die Tatsache, dass kaum noch Prophylaxemaßnahmen stattfinden, übergehen wir hier mal. 

Die Kehrseite der Medaille
Ich als Tierärztin verlasse mich darauf, dass alle Kollegen die neue GOT umsetzen und sich die Lage somit irgendwann wieder entspannt. Denn große preisliche Unterschiede wird es nicht geben. Um all diese kleineren Hürden soll es hier nicht gehen, das ist keine Grundsatzdiskussion.

Vielmehr möchte ich die netten Blüten, die aus der neuen GOT erwachsen, zeigen. Es würde mich interessieren, ob dieses Phänomen sich nur auf meine Praxis beschränkt oder ob viele Kollegen in Erklärungsnot geraten und sich anfeinden lassen müssen. Wir beginnen mit einer schriftlichen Beschwerde, die ich anonymisiert und von Rechtschreibfehlern befreit habe:

„Frage: Verlangen Sie ernsthaft 225 Euro, davon 66 Euro Wegegeld? Sind Sie die Queen? Das ist echt frech, das Einschläfern meines Ponys vor drei Jahren war auch nicht teurer, diesmal haben Sie ja kaum was gemacht! Das war auf jeden Fall die letzte Behandlung an meinem Pferd, ausnehmen wie eine Weihnachtsgans können Sie jemand anderen, weil verarschen kann ich mich alleine.“

Wenn der Bezirksverband einspringt
Sehr nett – wohl gemerkt war das die Reaktion auf eine korrekte Rechnung im einfachen Satz und Behandlungserfolg ist auch eingetreten. Netterweise hat der Tierärztliche Bezirksverband eine Antwort übernommen, die auf zwei Seiten die Rechtslage erklärt und am Ende die Ausdrucksweise der Kundin als unangemessen bezeichnet. Vielleicht hilft diese Antwort auch jemandem da draußen als Antwortbeispiel, der sich ähnlichen Problemen gegenübersieht.

„Sehr geehrte Frau Blabla,

der Tierärztliche Bezirksverband hat die Rechnung Nr. XYZ der Tierarztpraxis Hottehü nebst Ihren Kommentaren hierzu zur Prüfung erhalten. Die vorgelegte Rechnung wurde von mir nach Form und Inhalt geprüft, sie enthält alle in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in ihrer gültigen Form vorgeschriebenen Bestandteile. Zu dem von Ihnen speziell kritisierten Wegegeld schreibt die GOT in § 10 Abs. 2 verbindlich vor: ‚Das Wegegeld beträgt bei eigener Benutzung eines Kraftfahrzeuges je Doppelkilometer 3,50 Euro, insgesamt jedoch mindestens 13 Euro. Werden auf einer Fahrt mehrere Tierhalter besucht, so ist das Wegegeld anteilig zu berechnen.‘ Es handelt sich hierbei um eine ‚Muss‘-Vorschrift.“ 

Die „Abzocke“ als verbindliche Rechtsvorgabe
„Folgendes ist allgemein anzumerken: Die Novellierung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) hat im November 2022 neben einer reinen Gebührenerhöhung auch eine Vielzahl neuer Gebührenziffern gebracht, so zum Beispiel die gemäß der GOT-Ziffer 40 verbindlich abzurechnende Hausbesuchsgebühr für Freizeitpferde im 1-fachen Satz in Höhe von € 34,50 netto. Insofern ist die Abrechnung tierärztlicher Leistungen aus dem Jahr 2021 mit der derzeit vorgeschriebenen Abrechnung nur bedingt vergleichbar. Bei den Vorschriften der GOT handelt es sich um verbindliche Rechtsvorgaben, die von allen Tierärzten bei der Abrechnung tierärztlicher Leistungen zwingend zu beachten sind. Kulanz- oder Ermessensspielräume gibt es in der GOT seitens des Gesetzgebers ausdrücklich nicht. Insofern trifft Ihre Annahme, dass Tierärzte für ihre Leistung etwas verlangen können, aber nicht müssen, leider nicht zu. Dies gilt nicht nur für jede einzelne erbrachte Leistung, sondern auch für die Höhe des Abrechnungsbetrages. Tierärzte, die ihre erbrachten Leistungen nicht GOT-konform abrechnen, begehen einen Rechtsverstoß, der genauso wie beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung rechtlich verfolgt wird und im Wiederholungsfalle deutliche Konsequenzen nach sich zieht. Somit bleibt Tierärzten keine andere Möglichkeit, als die Rechtsvorgaben der GOT vollständig umzusetzen, so wie dies in der vorgelegten Rechnung der Tierarztpraxis Hottehü erfolgt ist.

Selbstverständlich haben Sie als Patientenbesitzerin das Recht, Kritik an der Art und der Höhe der Gebühren für tierärztliche Leistungen zu üben. Sie erwarten als Tierhalter seitens der Tierärzte zurecht einen respektvollen Umgang mit Ihnen und Ihren Tieren sowie eine korrekte und in der Höhe angemessene Abrechnung tierärztlicher Leistungen. Abgesehen davon, dass Ihre Kritik eigentlich an diejenigen gerichtet sein müsste, die die Abrechnungsvorschriften für Tierärzte gesetzlich erlassen haben, wäre es sinnvoll, sich zunächst über Rechtsvorschriften zu informieren, bevor man im Rahmen seiner geäußerten Kritik von jemandem verlangt, gegen geltendes Recht zu verstoßen. Die Art und Weise sowie die Wortwahl Ihrer Kritik an der Rechnung der Tierarztpraxis Hottehü halte ich in diesem Zusammenhang für respektlos und völlig unangemessen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, Tierärztlicher Bezirksverband“

+++++

Wenn die Ärztin sich kein Pferd mehr leisten kann

Das ist wohl das Ende dieser Kundenbeziehung …. Es gibt aber auch andere Schienen, die man fahren kann, weniger beleidigend, die aber eigentlich das gleiche Ziel haben. Hier eine E-Mail, die ich bekommen habe, anonymisiert.

„Liebe Frau Dr. Hottehü!

Ich weiß, dass Sie eine hervorragende Tierärztin sind und eine hervorragende Arbeit leisten, aber über 800 Euro für einen Besuch am Wochenende? Ich bekomme für einen Hausbesuch bei einem Privatpatienten am Wochenende nicht mal ein Zehntel! Für Kassenpatienten viel weniger. Das kann ich mir einfach nicht leisten. Ich versuche, das Geld aufzubringen, aber was ich machen soll, wenn mein Pferd wieder mal so krank ist, weiß ich noch nicht.

Liebe Grüße von Dr. Human und Pferdebesitzerin“

+++++

Oh nein, sie erwischt mich mit der Tierschutzfrage. Ich will keinesfalls, dass ein Tier leiden muss. Da bekommt man ja Angst. Ob das stimmt, dass die Humankollegen Sonntagnachmittag zwei Stunden eine Kolik bei jemandem zu Hause für nicht mal 80 Euro beheben, weiß ich nicht, aber falls dem so ist, dann rufe ich auch dort an, wenn mein Pferd was hat. Eine solche Bezahlung wäre ein Witz, ist sicher nicht mal kostendeckend, denn da müssen auch alle Medikamente, Anfahrt usw. inklusive sein.

Die Sache mit dem Stundenlohn
Ich möchte dazu noch anmerken, dass in diesem Fall nicht ich 800 Euro bekomme, sondern ein Großteil der Rechnung auf Arzneimittel entfällt, da sich die Kundin an jenem Sonntag auch wieder mit recht teuren Medikamenten für Magengeschwüre eingedeckt hat. Also die Hälfte, etwa 400 Euro sind schon Arzneimittel, der Rest teilt sich auf Untersuchung, Wegegeld und Kleinkram auf. Ich schätze, nach Abzug aller Aufwendungen bleibt ein Stundenlohn von knapp 50 Euro, wohlgemerkt für Sonntag, der dauernde Bereitschaftsdienst ist unentlohnt, man verdient nur, wenn jemand anruft. Somit habe ich auch nicht mal 80 Euro in der Stunde, das wäre wieder verständlicher.

Diese E-Mail habe ich selbst beantwortet und kurz die Rechtslage erklärt:

Sehr geehrte Frau Dr. Human und Pferdebesitzerin, 

tatsächlich sind mir und allen Kollegen diesbezüglich die Hände gebunden. Die neue Gebührenordnung darf nicht unterschritten werden. Nach oben hätte ich dafür noch Luft. Lassen Sie uns gemeinsam hoffen, dass es Ihren Pferden einfach immer gut geht. Ansonsten sind wir gehalten, allen Pferdebesitzern umfangreiche Krankenversicherungen ans Herz zu legen, besonders bei älteren Tieren.      

Beste Grüße, Ihre Tierarztpraxis Hottehü“

Mal sehen, ob diese Kundin bleibt.

Das vergoldete Pferd
Das bringt uns zum bisher extremsten Fall: Ein altes Herzfehlerpferd mit Einschuss, also Infektion im Bein mit Phlegmone, intensive Betreuung über eine Woche. Ansonsten jetzt fröhlich und genesen. Die weiteren komplizierten Umstände erspare ich der armen Leserschaft lieber.

Kundin schreit: „Ich kann nicht mehr, das ist unbezahlbar, nimm ihn oder schläfer ihn ein!“ Auf die Kommentare freue ich mich jetzt schon, denn – was soll ich sagen – ich habe jetzt ein Pferd mehr. Aber falls es dann sonntags kolikt, mach ich keinen Finger krumm, ich weiß ja jetzt, wo ich dann anrufe.

Lesen Sie hier den vollständigen Artikel in DocCheck
„66 Euro Wegegeld – sind Sie die Queen?“


kommende AVA Fortbildung

Modernes Futter- und Fütterungscontrolling unter tiergesundheitlichen Aspekten im Schweinebetrieb 

Futter – und Fütterungscontrolling nach Schweinehaltungshygieneverordnung (Sch-HaltHygV) - 14. Juni 2023

für Tierärzte/-innen, Landwirte/-innen und Berater/-innen und Futter-(Produktions-)Berater-/innen unter besonderer Berücksichtigung des Einsatzes aktueller, neuer, und zukünftiger (politisch forcierter) Futterkomponenten in der Schweinefütterung und daraus resultierende mögliche tiergesundheitliche Auswirkungen.

ATF-Anerkennung: 8 Stunden

Hier geht's zur Anmeldung/Programm

Wir sind Mitglied bei ...