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Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes

- 15.01.2026
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD die Annahme des Gesetzentwurfes der Koalition für ein „zweites Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes“ (21/3292) empfohlen. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Pflicht zur Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung um zehn Monate nach hinten auf den 1. Januar 2027 zu verschieben. Begründet wird die Verschiebung damit, dass Union und SPD im Koalitionsvertrag eine grundsätzliche Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vereinbart haben. „Für eine solche Reform bedarf es ausreichend Zeit. Eine Umsetzung einer solchen Reform bis zum 1. März 2026 ist nicht möglich“, heißt es in dem Entwurf.
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