American Pitbull Terrier-Kreuzung ist ein gefährlicher Hund

Grundsatzurteil zur Rasse­be­ur­teilung von gefährlichen Hunden (Kreuzungs­begriff)

Die Stadt Solingen darf der Klägerin die Haltung des Hundes „Murphy“ untersagen. Bei ihm handelt es sich um eine Kreuzung eines American Pitbull Terriers und damit um einen sogenannten gefährlichen Hund. Die Klägerin ist auch nicht berechtigt, einen solchen gefährlichen Hund zu halten. Dies hat das Oberver­wal­tungs­gericht entschieden und die Klage der Halterin gegen die Haltungs­un­ter­sagung abgewiesen. Die Berufung der Stadt Solingen gegen ein anderslautendes Urteil des Verwal­tungs­ge­richts Düsseldorf hatte damit Erfolg.

Nach dem Landes­hun­de­gesetz sind gefährliche Hunde solche der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden... .

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