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Die Bauernverbände der fünf ostdeutschen Flächenländer fordern grundlegende Nachbesserungen bei der geplanten EU-Agrarfinanzierung für die Jahre 2028 bis 2034. Sie kritisieren das Fehlen eines eigenständigen Agrarbudgets, befürchten reale Fördermittelverluste und warnen vor einer möglichen Kappung der Direktzahlungen bei 300.000 Euro je Betrieb. Besonders größere, arbeitsintensive und historisch gewachsene Betriebsstrukturen könnten dadurch benachteiligt werden.
EU-Agrarhaushalt ab 2028: Ostdeutsche Bauernverbände warnen vor Einschnitten und Benachteiligung größerer Betriebe
Landwirtschaft fordert verlässliche Finanzierung

Die künftige EU-Agrarfinanzierung entscheidet auch über die Investitionsmöglichkeiten landwirtschaftlicher Betriebe. Ostdeutsche Bauernverbände fordern eine verlässliche Finanzierung und warnen vor Nachteilen für größere Betriebsstrukturen.
Foto: EG Hellwig / AVA
- 15.10.2026
- Von: Ernst-Günther Hellwig
Vor den Beratungen der europäischen Staats- und Regierungschefs über den künftigen EU-Haushalt haben die Bauernverbände aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen deutliche Kritik an den bisherigen Finanzierungsplänen geäußert.
Die Vorschläge seien nicht ausreichend, um die zentralen Probleme der künftigen europäischen Agrarfinanzierung zu lösen.
Der Präsident des Thüringer Bauernverbandes, Klaus Wagner, machte deutlich, dass politische Ziele wie Ernährungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit, Krisenfestigkeit und die Stärkung ländlicher Räume auch eine ausreichende finanzielle Grundlage benötigen.
Kein eigenständiges Agrarbudget vorgesehen
Nach den vorliegenden Plänen soll die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) künftig stärker in einen umfassenden europäischen Finanzierungsrahmen eingebunden werden.
Ein eigenständiges, klar abgegrenztes Agrarbudget ist nach Darstellung der Bauernverbände nicht vorgesehen.
Für Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe sind nach den genannten Planungen rund 294 Milliarden Euro vorgesehen. Weitere Fördermöglichkeiten sollen aus Mitteln für die Entwicklung des ländlichen Raums kommen, die allerdings auch für andere Aufgaben zur Verfügung stehen.
Die ostdeutschen Bauernverbände unterstützen deshalb die Forderung des Deutschen Bauernverbandes nach 500 Milliarden Euro zweckgebundenen Mitteln für die Landwirtschaft im Zeitraum von 2028 bis 2034.
Sorge vor Kürzungen und einer Kappung bei 300.000 Euro
Besonders kritisch sehen die Verbände eine mögliche Begrenzung der Agrarförderung auf 300.000 Euro je Betrieb.
Eine solche Kappung könnte nach ihrer Auffassung insbesondere größere landwirtschaftliche Unternehmen treffen, die zahlreiche Arbeitsplätze sichern und historisch gewachsene Betriebsstrukturen aufweisen.
Gerade in Ostdeutschland bestehen viele Betriebe mit größeren Flächen und unterschiedlichen Unternehmensformen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen einer Förderbegrenzung könnten daher regional sehr unterschiedlich ausfallen.
Die Verbände fordern, dass Arbeitsintensität, Beschäftigung und die besonderen betrieblichen Strukturen bei der Ausgestaltung der künftigen Förderung angemessen berücksichtigt werden.
Auch Agrarumweltmaßnahmen und Investitionen betroffen
Olaf Feuerborn, Präsident des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt, kritisierte insbesondere die fehlende verlässliche Absicherung von Mitteln für die ländliche Entwicklung, Agrarumweltmaßnahmen und landwirtschaftliche Investitionen.
Zusätzlich verlangen die Verbände einen Inflationsausgleich. Ohne eine entsprechende Anpassung würde selbst ein nominal gleichbleibendes Agrarbudget über die Jahre an tatsächlicher Kaufkraft verlieren.
Dies könnte die Investitionsfähigkeit der Landwirtschaft weiter einschränken.
AVA-Kommentar: Wirtschaftlich stabile Betriebe sind auch für Tiergesundheit und Tierwohl wichtig
Die Agrar- und Veterinär-Akademie (AVA) weist darauf hin, dass die künftige europäische Agrarfinanzierung auch erhebliche mittelbare Auswirkungen auf die Nutztierhaltung haben kann.
Investitionen in tiergerechte Haltungssysteme, Stallklima, Fütterungstechnik, Biosicherheit und Gesundheitsmanagement setzen wirtschaftlich handlungsfähige landwirtschaftliche Betriebe voraus.
Gerade die Anforderungen an Tierwohl, Umwelt- und Klimaschutz sowie die Prävention von Tierkrankheiten verlangen vielfach erhebliche Investitionen.
Wenn Fördermittel gekürzt oder Investitionsprogramme unsicher werden, können notwendige Modernisierungen verzögert werden.
Dabei sollte die Förderpolitik nicht allein an der absoluten Betriebsgröße ausgerichtet werden. Entscheidend sind auch Beschäftigung, betriebliche Wertschöpfung, regionale Strukturen und die tatsächlich erbrachten Leistungen.
Aus Sicht der AVA müssen ambitionierte Anforderungen an Tiergesundheit und Tierwohl mit wirtschaftlich tragfähigen Rahmenbedingungen für die landwirtschaftlichen Betriebe verbunden werden.
Eine zukunftsfähige europäische Agrarpolitik muss deshalb Planungssicherheit schaffen, Investitionen ermöglichen und zugleich einen verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln gewährleisten.
Fazit
Die Diskussion über den EU-Agrarhaushalt 2028 bis 2034 betrifft weit mehr als die Verteilung von Subventionen.
Es geht um die wirtschaftliche Stabilität landwirtschaftlicher Betriebe, die Zukunft ländlicher Räume und die Fähigkeit der Landwirtschaft, gesellschaftliche Anforderungen an Tierwohl, Umweltschutz und Lebensmittelsicherheit zu erfüllen.
Ob und in welcher Form die Forderungen der Bauernverbände berücksichtigt werden, bleibt Gegenstand der weiteren politischen Verhandlungen.
Quelle: Proplanta, „Ostdeutsche Bauern wollen mehr Agrarsubventionen“, unter Bezugnahme auf Stellungnahmen der ostdeutschen Bauernverbände.
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