Grüne starten neuen Anlauf für Nutzhanfliberalisierung

Die Grünen im Bundestag wollen Erleichterungen beim Anbau von Nutzhanf erneut auf die Tagesordnung bringen.

Ein von der Fraktion erarbeiteter Gesetzentwurf sieht neben dem Streichen der sogenannten Missbrauchsklausel auch vor, den Anbau von Nutzhanf in Gewächshäusern zu erlauben und den Grenzwert für den Gehalt des berauschenden THC von 0,3 auf 1% zu erhöhen. „Hanf ist eine enorm robuste und vielfältige Nutzpflanze. Der Anbau stärkt den Boden und gelingt ohne Pestizide“, kommentierte der Grünen-Politiker Karl Bär gegenüber AGRA Europe.

Dass der Nutzhanfanbau in Deutschland bislang noch eine Nische ist, räumt Bär ein. Allerdings sei dies vor allem mit rechtlichen Hürden und Unsicherheiten begründet. „Mit unserem Gesetzesentwurf bauen wir Bürokratie ab und stärken eine lokale und ökologisch vorteilhafte Wertschöpfungskette“, so der Grünen-Politiker.

Die Missbrauchsklausel aus dem Konsumcannabisgesetz zu streichen ist eine etablierte Forderung aus der Nutzhanfbranche. Die Regelung schreibt vor, dass der Nutzhanfanbau nur zulässig ist, wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen werden kann. Zwar halten Fachleute einen solchen Missbrauch in einzelnen Fällen theoretisch für möglich, angesichts des unverhältnismäßigen Aufwands gilt dies allerdings als unplausibel. Einen Versuch, die geltenden Vorschriften zu lockern, unternahm zuletzt die Ampelkoalition. Das Vorhaben fiel jedoch dem vorzeitigen Regierungsbruch zum Opfer.

Bundesregierung noch uneins

Ob das Projekt nun unter der schwarz-roten Koalition weiterverfolgt wird, ist derzeit noch unklar. Dem Vernehmen nach gibt es insbesondere im Lager der Union große Vorbehalte gegenüber Deregulierungen im Konsumcannabisgesetz. Zwar hat Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer den Bürokratieabbau zur Chefsache erklärt, doch zumindest beim Thema Nutzhanf scheinen sich die Ambitionen, überflüssige Regelungen abzuschaffen, in engen Grenzen zu halten. Auf Anfrage von AGRA Europe erklärte zuletzt ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMLEH), dass die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung zum Thema Nutzhanf „noch nicht abgeschlossen“ sei.

Hanfanbau ist noch Nische

In Deutschland fristet der Anbau von Nutzhanf aktuell noch ein Nischendasein. Laut der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) schrumpfte die Anbaufläche 2024 im Vergleich zum Vorjahr sogar um etwa ein Viertel auf nun knapp 5.300 Hektar. Gleichzeitig bescheinigte eine im Frühjahr vorgelegte Analyse der Rentenbank Nutzhanf ein „erheblichen Potenzial“ in der Bioökonomie. Auch in diesem Papier wurden regulatorische Hürden als Faktor identifiziert, die den Anbau bislang unattraktiv machen.

Auf Zustimmung stößt daher der Gesetzentwurf der Grünen beim Branchenverband Nutzhanf-Netzwerk. Nur wenn die Missbrauchsklausel falle, könne Nutzhanf rechtlich als das behandelt werden, was er eigentlich sei, „ein vielseitiger landwirtschaftlicher Rohstoff ohne Rauschwirkung“, betonte der Verbandsvorsitzende Heinrich Rennebaum.

„Wir hoffen, dass insbesondere die Union bereit ist, hier über ihren Schatten zu springen und den Vorstoß konstruktiv zu begleiten“, erklärte er. Begrüßt wurde vom Verband zudem die Forderung nach einer Anhebung der THC-Grenzwerte. Ohne diese Anpassung drohten ansonsten neue Unsicherheiten entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

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