Hühnerhaltung im Garten in einem Dorf

Nachbar hält viele Hühner im Garten - Der Nachbar: "Gestank und Lärm durch Hühner nicht auszuhalten!"

Im Verfahren trugen die Nachbarn vor, dass der Hahn jeden Morgen ab 4:00 Uhr krähe, was zu einer unerträglichen Lärmbelästigung für sie und ihren Ehemann sowie einer erheblichen Beeinträchtigung ihres Schlafes führe. Auch tagsüber verursachten die Hühner erheblichem Lärm. Außerdem verursache der Kot der Tiere erheblichen Gestank.

 

Die Parteien sind Nachbarn einer kleinen ländlichen Gemeinde. Die Bebauung besteht überwiegend aus Einfamilienhäusern mit relativ großzügigen Grundstücken. Im Ortsgebiet halten zumindest drei Personen Hühner, so auch der beklagte Nachbar der rund 25 Hühnern sowie einem Hahn hält.

Von dieser Hühnerhaltung fühlten sich die Nachbarn auf mehrfache Weise belästigt. Im Verfahren trug sie vor, dass der Hahn jeden Morgen ab 4.00 Uhr krähe, was zu einer unerträglichen Lärmbelästigung für sie und ihren Ehemann sowie einer erheblichen Beeinträchtigung ihres Schlafes führe. Auch tagsüber verursachten die Hühner erheblichem Lärm. Außerdem verursache der Kot der Tiere erheblichen Gestank. Die Nachbarn forderte deshalb eine Unterlassung der Tierhaltung.

Die Hühnerhalter verteidigten sich damit, dass der Ort ländlich geprägt sei. Insoweit seien die entstehenden Geräusche- und Geruchsemissionen als ortsüblich anzusehen. Nach Abschluss von 2 Teilvergleichen streiten die Parteien weiter um Geräusch- und Geruchsimmissionen, die von einem von dem Beklagten gehaltenen Hühnervolk ausgehen sollen.

 

Duldungspflicht von Hühnerhaltung in ländlichen Regionen

Die Gemeinde, in der die Parteien wohnen, liegt in absolut ländlicher Umgebung. Die Gemeinde ist geprägt durch eine Bebauung mit Einfamilienhäusern, die auf relativ großzügigen Grundstücken errichtet worden sind. Die Gemeinde weist einen dörflichen Charakter auf. Hier ist auch heute eine Nutztierhaltung mit Hahnengeschrei nichts Ungewöhnliches.

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