Kaffeeholen im Betrieb ist in Ausnahmefällen unfall­ver­sichert

Beim Holen eines Kaffees oder anderer Genussmittel sind Arbeitnehmer auch im Betrieb in der Regel nicht gesetzlich unfall­ver­sichert

Grundsätzlich sind Arbeitnehmer beim Kaffeeholen im Betrieb nicht gesetzlich unfall­ver­sichert. Doch es gibt Ausnahmen. Eine solche Ausnahme sah das Bundes­so­zi­al­gericht im vorliegenden Fall. Es erkannte, wie schon zuvor das Hessische Landes­so­zi­al­gericht (Urteil v. 07.02.2023 - L 3 U 202/21) das Unfallereignis als Arbeitsunfall an… .

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