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Kaffeeholen im Betrieb ist in Ausnahmefällen unfallversichert
Beim Holen eines Kaffees oder anderer Genussmittel sind Arbeitnehmer auch im Betrieb in der Regel nicht gesetzlich unfallversichert

- 26.09.2025
Grundsätzlich sind Arbeitnehmer beim Kaffeeholen im Betrieb nicht gesetzlich unfallversichert. Doch es gibt Ausnahmen. Eine solche Ausnahme sah das Bundessozialgericht im vorliegenden Fall. Es erkannte, wie schon zuvor das Hessische Landessozialgericht (Urteil v. 07.02.2023 - L 3 U 202/21) das Unfallereignis als Arbeitsunfall an… .
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