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Kein Schadensersatz wegen tierärztlicher Schmerzmittelgabe an eine verletzte Kuh
Zur Kausalität eines möglichen Behandlungsfehlers für den geltend gemachten Schaden

- 13.06.2025
Muss ein verletztes Rind notgeschlachtet werden, wenige Tage nachdem es Schmerzmittel erhalten hat, ist das Fleisch nicht zum Verzehr zugelassen. Dem Landwirt steht auch bei verzögerter tierärztlicher Diagnosestellung kein Schadensersatzanspruch gegen den Tierarzt zu, wenn die Gabe von Schmerzmitteln selbst behandlungsfehlerfrei erfolgte, urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG). Ein etwaiger Behandlungsfehler sei jedenfalls nicht kausal für den geltend gemachten Schaden.
Der Kläger ist Landwirt und züchtet Wagyu-Rinder. Eine Angestellte des beklagten Tierarztes untersuchte auf Wunsch des Klägers ein trächtiges, auf der Seite auf der Weide liegendes Rind. Es wurden Verletzungen am hinteren Bein und Klauenschuh festgestellt. Das Rind erhielt Antibiotika und Schmerzmittel.
Nachdem sich der Zustand des Rindes nicht gebessert hatte und eine große Verletzung am Knie festgestellt worden war, wurde es mit Zustimmung des Klägers wenige Tage später eingeschläfert.…. .


