Kein Schadensersatz wegen tierärztlicher Schmerz­mit­telgabe an eine verletzte Kuh

Zur Kausalität eines möglichen Behand­lungs­fehlers für den geltend gemachten Schaden

Muss ein verletztes Rind notgeschlachtet werden, wenige Tage nachdem es Schmerzmittel erhalten hat, ist das Fleisch nicht zum Verzehr zugelassen. Dem Landwirt steht auch bei verzögerter tierärztlicher Diagno­se­stellung kein Schaden­s­er­satz­an­spruch gegen den Tierarzt zu, wenn die Gabe von Schmerzmitteln selbst behand­lungs­feh­lerfrei erfolgte, urteilte das Oberlan­des­gericht Frankfurt am Main (OLG). Ein etwaiger Behand­lungs­fehler sei jedenfalls nicht kausal für den geltend gemachten Schaden.

Der Kläger ist Landwirt und züchtet Wagyu-Rinder. Eine Angestellte des beklagten Tierarztes untersuchte auf Wunsch des Klägers ein trächtiges, auf der Seite auf der Weide liegendes Rind. Es wurden Verletzungen am hinteren Bein und Klauenschuh festgestellt. Das Rind erhielt Antibiotika und Schmerzmittel.

Nachdem sich der Zustand des Rindes nicht gebessert hatte und eine große Verletzung am Knie festgestellt worden war, wurde es mit Zustimmung des Klägers wenige Tage später eingeschläfert.…. .

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