Saisonarbeit: 70-Tage-Regelung in der Landwirtschaft ausgeweitet

Saisonkräfte in der Landwirtschaft können künftig länger beschäftigt werden, ohne dass für sie Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet werden müssen.

Bislang ist die sogenannte kurzfristige Beschäftigung auf drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr begrenzt. Der Bundestag erweiterte diesen Zeitraum für Agrarbetriebe auf 15 Wochen oder 90 Arbeitstage.

Diese Änderung ist Teil eines ganzen Maßnahmenbündels bei der Sozialverwaltung, das am späten Abend vom Parlament verabschiedet wurde. So wird etwa bei der beruflichen Rehabilitation ein individuelles Fallmanagement eingeführt. Ferner wird die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Menschen mit ausländischen Berufsqualifikationen von einem Modellversuch zu einer dauerhaften Einrichtung.

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