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Die Afrikanische Schweinepest (ASP) belastet die Schweinehaltung in Nordrhein-Westfalen zunehmend auch wirtschaftlich. Bei einer Dialogveranstaltung des NRW-Landwirtschaftsministeriums am 21. Oktober 2026 in Schmallenberg-Altenilpe berichteten betroffene Schweinehalter über erhebliche finanzielle Einbußen durch Vermarktungsbeschränkungen, Preisabschläge und verlängerte Mastzeiten. Ein Betrieb bezifferte seinen Verlust innerhalb eines Jahres auf 88.000 Euro. Nach Angaben des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV) wurden zur Seuchenbekämpfung bereits rund 740 Kilometer Schutzzaun errichtet. Die Agrar- und Veterinär-Akademie (AVA) sieht die Entwicklung mit Sorge: Die ASP gefährdet nicht nur die Tiergesundheit, sondern auch die wirtschaftliche Existenz schweinehaltender Betriebe.
Afrikanische Schweinepest in NRW: Schweinehalter berichten von massiven wirtschaftlichen Verlusten – ein Betrieb verliert 88.000 Euro
ASP-Bekämpfung in Südwestfalen: Langfristige Maßnahmen und erhebliche Belastungen
"Nur ein totes Wildschwein ist ein gutes WIldschwein". So die Meinung der Schweinespezialisten
- 29.10.2026
- Von: Ernst-Günther Hellwig
Auf Initiative des nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministeriums fand am 21. Oktober 2026 in Schmallenberg-Altenilpe eine Dialogveranstaltung mit betroffenen Schweinehaltern sowie Vertretern des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes und der Landwirtschaftskammer statt.
Unter Leitung von Staatssekretär Dr. Martin Berges wurden der aktuelle Stand der ASP-Bekämpfung und die Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Betriebe diskutiert.
Nach Angaben des WLV verdeutlichte Dr. Jürgen Harlizus, zuständiger Referatsleiter für Tierseuchenbekämpfung im NRW-Landwirtschaftsministerium, dass eine natürliche Durchseuchung der Wildschweinpopulation nicht als Bekämpfungsstrategie infrage komme.
Die Region müsse sich vielmehr auf eine längerfristige Seuchenbekämpfung einstellen.
Rund 740 Kilometer Schutzzaun und intensive Kadaversuche
Zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest wurden nach Angaben des WLV bereits rund 740 Kilometer Schutzzaun errichtet.
Zusätzlich kommen speziell ausgebildete Kadaversuchhunde und Drohnen zum Einsatz.
Bis zum 13. Oktober 2026 wurden dem Bericht zufolge insgesamt 632 Quadratkilometer abgesucht. Allein die Kadaversuchhundestaffel untersucht wöchentlich etwa drei bis fünf Quadratkilometer.
Als weitere Bekämpfungsstrategie ist die Einrichtung sogenannter weißer Zonen vorgesehen. Dabei sollen wildschweinfreie Bereiche durch Zäune gesichert werden, um die Ausbreitung infizierter Wildschweine zu verhindern.
Nach Angaben von Staatssekretär Berges wurden bislang rund 78.000 negative ASP-Untersuchungsbefunde bei Wildschweinen registriert.
Ein Problem stellen allerdings beschädigte Zäune und offengelassene Zauntore dar. Insbesondere Wanderer sollen deshalb stärker für die Bedeutung der ASP-Schutzmaßnahmen sensibilisiert werden.
Wirtschaftliche Verluste trotz gesunder Hausschweinbestände
Besonders eindringlich waren die Berichte der betroffenen Schweinehalter.
Obwohl ihre Hausschweinbestände nicht selbst von der ASP betroffen sein müssen, führen die bestehenden Restriktionsgebiete zu erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
Nur wenige Schlachtunternehmen nehmen Schweine aus den betroffenen Regionen ab. Hinzu kommen Preisabschläge sowie zusätzliche Belastungen durch verzögerte Vermarktung und steigende Schlachtgewichte.
Schweine, die nicht rechtzeitig vermarktet werden können, verursachen weitere Futter-, Haltungs- und Betreuungskosten.
Gleichzeitig werden überschwere Tiere bei der Schlachtabrechnung häufig mit zusätzlichen Preisabschlägen bewertet.
Ein Schweinehalter berichtete bei der Veranstaltung von einem wirtschaftlichen Verlust von 88.000 Euro innerhalb eines Jahres.
Dieser Einzelfall verdeutlicht, welche gravierenden Auswirkungen die ASP auch auf Betriebe haben kann, in denen die Tiere selbst gesund sind.
Ein ASP-Ausbruch im Hausschweinebestand hätte weitere Konsequenzen
Vertreter des NRW-Landwirtschaftsministeriums wiesen darauf hin, dass bereits ein einzelner ASP-Ausbruch in einer Hausschweinehaltung weitreichende zusätzliche Restriktionen zur Folge hätte.
Insbesondere müsste eine entsprechende Sperrzone III eingerichtet werden.
Für die Verbringung von Schweinen aus solchen Gebieten gelten grundsätzlich erhebliche Beschränkungen. Ausnahmen können unter strengen tierseuchenrechtlichen Voraussetzungen behördlich genehmigt werden.
Die Folgen für die regionalen Schlacht- und Vermarktungsstrukturen wären erheblich.
ASP-Impfung: Weiterhin keine verfügbare Lösung für Deutschland
Bei der Veranstaltung wurde auch die Frage eines möglichen Impfstoffes angesprochen.
Nach Darstellung des WLV äußerte Dr. Harlizus die Einschätzung, dass vor Ablauf von zehn Jahren nicht mit einem verfügbaren ASP-Impfstoff zu rechnen sei.
Diese Aussage ist als Einschätzung des Referenten und nicht als gesicherte wissenschaftliche Zeitprognose einzuordnen.
Tatsächlich wird international intensiv an ASP-Impfstoffen geforscht. Das Friedrich-Loeffler-Institut ist unter anderem an europäischen Forschungsprojekten zur Entwicklung wirksamer und sicherer Impfstoffe beteiligt.
Die Europäische Union hat 2026 bereits rechtliche Rahmenbedingungen für einen möglichen zukünftigen Impfeinsatz geschaffen.
Derzeit steht für die ASP-Bekämpfung in Deutschland jedoch kein entsprechend zugelassener und praktisch einsetzbarer Impfstoff zur Verfügung.
AVA-Einordnung: Tiergesundheit und Wirtschaftlichkeit gehören zusammen
Die Berichte aus Südwestfalen zeigen eindrucksvoll, dass die Folgen einer Tierseuche weit über das eigentliche Infektionsgeschehen hinausreichen.
Auch Betriebe mit gesunden Schweinebeständen können durch Restriktionen, eingeschränkte Schlachtmöglichkeiten und Vermarktungsprobleme in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.
Für die AVA ist deshalb entscheidend, dass Tiergesundheit, Biosicherheit und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Tierhaltung gemeinsam betrachtet werden.
Die konsequente Umsetzung betrieblicher Biosicherheitsmaßnahmen bleibt unverzichtbar. Gleichzeitig müssen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit und praktische Umsetzbarkeit überprüft werden, ohne die erforderliche Tierseuchensicherheit zu gefährden.
Dabei benötigen Schweinehalter neben klaren behördlichen Vorgaben auch verlässliche Vermarktungsmöglichkeiten und wirtschaftlich tragfähige Lösungen.
Tierärztinnen und Tierärzte spielen eine zentrale Rolle, indem sie gemeinsam mit den Betriebsleitern Biosicherheitskonzepte überprüfen, Risiken eines Viruseintrags reduzieren und eine frühzeitige Diagnostik bei verdächtigen Krankheitsgeschehen sicherstellen.
AVA-Fazit
Die Afrikanische Schweinepest ist nicht nur eine Tierseuche, sondern zunehmend auch eine erhebliche wirtschaftliche Belastung für die Schweinehaltung in den betroffenen Regionen.
Es darf nicht übersehen werden, dass auch gesunde Schweinebestände und verantwortungsbewusst arbeitende Tierhalter unter den wirtschaftlichen Folgen der ASP leiden.
Die AVA hält deshalb eine enge Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft, Tierärzteschaft, Behörden und Schlachtwirtschaft für unverzichtbar.
Konsequente Biosicherheit muss mit einer langfristig tragfähigen Strategie für die betroffenen Betriebe verbunden werden.
AVA-Fortbildungen helfen, Tierarzneimittel einzusparen.
Quellen
Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband (WLV), 27.10.2026: Dialogveranstaltung zum Thema ASP in Schmallenberg-Altenilpe.
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen: Afrikanische Schweinepest – aktuelle Lage.
Europäische Kommission: Afrikanische Schweinepest – Maßnahmen und Rechtsgrundlagen.
Verordnung (EU) 2026/1073: Rechtsgrundlagen für mögliche zukünftige ASP-Impfungen.
Friedrich-Loeffler-Institut: Forschungsprojekt ASFaVIP zur Entwicklung von ASP-Impfstoffen.












