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Die Europäische Union plant umfangreiche Vereinfachungen bei den Vorschriften zur Lebens- und Futtermittelsicherheit. Der Rat der EU hat dazu am 30. September 2026 seine Verhandlungsposition zum sogenannten „Omnibus X“-Paket festgelegt. Betroffen sind unter anderem Futtermittelzusatzstoffe, Pflanzenschutzmittel, Biozide, amtliche Kontrollen sowie Regelungen zur Tiergesundheit und zum Tierschutz. Ziel ist es, Verwaltungsaufwand und Kosten zu reduzieren, ohne die hohen europäischen Schutzstandards aufzugeben. Die Agrar- und Veterinär-Akademie (AVA) sieht darin Chancen für die landwirtschaftliche Praxis, betont jedoch die Bedeutung einer weiterhin wissenschaftlich fundierten Risikobewertung.
EU will Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit neu regeln: Weniger Bürokratie bei gleichbleibend hohen Standards?
Neue EU-Regeln: Was sich für Landwirtschaft, Futtermittelwirtschaft und Tiermedizin ändern könnte

Die EU plant einfachere Zulassungs- und Verwaltungsverfahren für Futtermittel und Zusatzstoffe. Tiergesundheit und Futtermittelsicherheit sollen weiterhin gewährleistet bleiben
Foto: EG Hellwig / AVA
- 27.10.2026
- Von: Ernst-Günther Hellwig
Mit dem sogenannten „Omnibus X“-Paket verfolgt die Europäische Union das Ziel, bestehende rechtliche Vorgaben zu vereinfachen und Verwaltungsverfahren effizienter zu gestalten.
Die EU-Kommission hatte das Paket bereits im Dezember 2025 vorgeschlagen. Am 30. September 2026 verständigte sich der Rat auf seine Position zu weiteren Teilen des Vorhabens.
Die Vorschläge betreffen zahlreiche Bereiche der landwirtschaftlichen Produktionskette und können damit auch Auswirkungen auf die Nutztierhaltung und die tierärztliche Bestandsbetreuung haben.
Futtermittelzusatzstoffe: Zulassungsverfahren sollen einfacher werden
Besonders interessant für die Nutztierhaltung sind die geplanten Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung.
Vorgesehen sind unter anderem:
Wegfall der regelmäßigen Zulassungsverlängerung für die meisten bereits zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe.
Vereinfachte Verfahren bei Änderungen bestehender Zulassungen.
Möglichkeit einer digitalen Kennzeichnung für bestimmte Produktinformationen.
Bislang sind Zulassungen von Futtermittelzusatzstoffen grundsätzlich zeitlich begrenzt und müssen regelmäßig erneuert werden. Die geplanten Änderungen könnten den administrativen Aufwand für Hersteller und Behörden erheblich reduzieren.
Für die landwirtschaftliche Praxis könnten daraus langfristig stabilere Zulassungsbedingungen entstehen.
Aus Sicht der AVA ist entscheidend, dass vereinfachte Zulassungsverfahren nicht zu einer Abschwächung der wissenschaftlichen Sicherheitsbewertung führen. Futtermittelzusatzstoffe müssen auch künftig hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, Unbedenklichkeit für Tiere und Verbraucher sowie ihrer Auswirkungen auf die Umwelt beurteilt werden.
Pflanzenschutzmittel und Biozide: Längere Zulassungszeiträume
Der EU-Rat spricht sich dafür aus, die zeitliche Begrenzung von Wirkstoffgenehmigungen grundsätzlich beizubehalten, die Genehmigungszeiträume jedoch zu verlängern.
Für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe sieht die Ratsposition grundsätzlich folgende Zeiträume vor:
Genehmigung
Vorgesehene Dauer
Erstgenehmigung
15 Jahre
Nachfolgende Erneuerungen
25 Jahre
Damit sollen Engpässe bei der Bearbeitung und Verlängerung von Genehmigungen reduziert werden.
Gerade bei Biozidprodukten, die auch in der Tierhaltung etwa zur Reinigung, Desinfektion und Schädlingsbekämpfung eingesetzt werden, sind verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen wichtig. Die Einzelregelungen für Biozide sind jedoch von denen für Pflanzenschutzmittel zu unterscheiden.
Gentechnisch hergestellte Fermentationsprodukte: Rechtliche Klarstellung geplant
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Verordnung über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel.
Dabei geht es insbesondere um Stoffe, die mithilfe genetisch veränderter Mikroorganismen in Fermentationsprozessen hergestellt werden.
Nach der vorgesehenen Klarstellung sollen bestimmte Fermentationsprodukte nicht allein deshalb als „aus genetisch veränderten Organismen hergestellt“ eingestuft werden, weil bei ihrer Produktion genetisch veränderte Mikroorganismen eingesetzt wurden.
Gleichzeitig soll durch entsprechende Herstellungsstandards sichergestellt werden, dass Rückstände solcher Mikroorganismen möglichst vermieden werden.
Für die Herstellung bestimmter Futtermittelinhaltsstoffe, etwa durch mikrobielle Fermentation gewonnener Substanzen, könnte diese Klarstellung künftig erhebliche Bedeutung haben.
Tiergesundheit, Tierschutz und amtliche Kontrollen
Das Omnibus-X-Paket reicht über die Futtermittelwirtschaft hinaus.
Auch verschiedene Verwaltungsverfahren und Regelungen im Zusammenhang mit Tiergesundheit, Tierschutz und amtlicher Überwachung sollen vereinfacht werden.
Für Tierhalter und Tierärzte stellt sich dabei die zentrale Frage, ob weniger Dokumentations- und Verwaltungsaufwand tatsächlich zu einer Entlastung im Betriebsalltag führt.
Eine Vereinfachung behördlicher Verfahren ist grundsätzlich sinnvoll, sofern die fachliche Qualität der Überwachung und die Anforderungen an die Tiergesundheit erhalten bleiben.
AVA-Einordnung: Bürokratieabbau darf die Tiergesundheit nicht gefährden
Die Agrar- und Veterinär-Akademie (AVA) begrüßt grundsätzlich Bestrebungen, unnötige Bürokratie in der landwirtschaftlichen Produktion abzubauen.
Landwirtschaftliche Betriebe, Tierärzte und Beratungsorganisationen werden durch umfangreiche Dokumentationspflichten und komplexe Verwaltungsverfahren zunehmend beansprucht.
Allerdings darf Bürokratieabbau kein Selbstzweck sein.
Gerade in der Nutztierhaltung sind sichere Futtermittel, wirksame Hygienemaßnahmen, ein verantwortungsbewusster Umgang mit Zusatzstoffen und eine funktionierende tierärztliche Bestandsbetreuung unverzichtbare Voraussetzungen für gesunde und leistungsfähige Tiere.
Die entscheidende Frage lautet daher nicht nur, wie viele Vorschriften entfallen, sondern ob die verbleibenden Regeln in der Praxis wirksam zum Schutz der Tiere und zur Sicherheit der erzeugten Lebensmittel beitragen.
Aus Sicht der AVA muss eine moderne Nutztierhaltung auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und einer engen Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Tiermedizin beruhen.
Gesunde Tiere benötigen weniger therapeutische Eingriffe. Eine bedarfsgerechte Fütterung, konsequente Hygiene, gutes Management und frühzeitige tierärztliche Beratung können dazu beitragen, Erkrankungen und damit auch den notwendigen Arzneimitteleinsatz zu reduzieren.
Das entspricht dem Leitgedanken der AVA:
„AVA-Fortbildungen helfen Tierarzneimittel einsparen.“
Wie geht es weiter?
Die Verhandlungsposition des EU-Rates ist noch kein geltendes Recht.
Das Europäische Parlament muss seine Position zu den betreffenden Vorschlägen festlegen. Anschließend folgen die Verhandlungen zwischen Rat und Parlament.
Angestrebt wird eine politische Einigung bis Ende 2026. Ob dieses Ziel erreicht wird, ist derzeit offen.
Für Tierärzte, landwirtschaftliche Betriebe und die Futtermittelwirtschaft empfiehlt es sich daher, die weitere Entwicklung aufmerksam zu verfolgen.
Fazit der AVA: Weniger Verwaltungsaufwand kann Betriebe und Behörden entlasten. Entscheidend bleibt jedoch, dass Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Verbraucherschutz auch künftig auf einem hohen wissenschaftlichen und rechtlichen Niveau gewährleistet sind.
Quellen für die AVA-News
Rat der Europäischen Union – Originalmitteilung vom 30. September 2026
EU-Rat – Frühere Verhandlungsposition m 27. Mai 2026
Europäisches Parlament – Gesetzgebungsverfahren Omnibus X












