Die Europäische Union plant umfangreiche Vereinfachungen bei den Vorschriften zur Lebens- und Futtermittelsicherheit. Der Rat der EU hat dazu am 30. September 2026 seine Verhandlungsposition zum sogenannten „Omnibus X“-Paket festgelegt. Betroffen sind unter anderem Futtermittelzusatzstoffe, Pflanzenschutzmittel, Biozide, amtliche Kontrollen sowie Regelungen zur Tiergesundheit und zum Tierschutz. Ziel ist es, Verwaltungsaufwand und Kosten zu reduzieren, ohne die hohen europäischen Schutzstandards aufzugeben. Die Agrar- und Veterinär-Akademie (AVA) sieht darin Chancen für die landwirtschaftliche Praxis, betont jedoch die Bedeutung einer weiterhin wissenschaftlich fundierten Risikobewertung.

EU will Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit neu regeln: Weniger Bürokratie bei gleichbleibend hohen Standards?

Neue EU-Regeln: Was sich für Landwirtschaft, Futtermittelwirtschaft und Tiermedizin ändern könnte

Die EU plant einfachere Zulassungs- und Verwaltungsverfahren für Futtermittel und Zusatzstoffe. Tiergesundheit und Futtermittelsicherheit sollen weiterhin gewährleistet bleiben

Foto: EG Hellwig / AVA

Mit dem sogenannten „Omnibus X“-Paket verfolgt die Europäische Union das Ziel, bestehende rechtliche Vorgaben zu vereinfachen und Verwaltungsverfahren effizienter zu gestalten.

Die EU-Kommission hatte das Paket bereits im Dezember 2025 vorgeschlagen. Am 30. September 2026 verständigte sich der Rat auf seine Position zu weiteren Teilen des Vorhabens.

Die Vorschläge betreffen zahlreiche Bereiche der landwirtschaftlichen Produktionskette und können damit auch Auswirkungen auf die Nutztierhaltung und die tierärztliche Bestandsbetreuung haben.

Futtermittelzusatzstoffe: Zulassungsverfahren sollen einfacher werden

Besonders interessant für die Nutztierhaltung sind die geplanten Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung.

Vorgesehen sind unter anderem:

Wegfall der regelmäßigen Zulassungsverlängerung für die meisten bereits zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe.

Vereinfachte Verfahren bei Änderungen bestehender Zulassungen.

Möglichkeit einer digitalen Kennzeichnung für bestimmte Produktinformationen.

Bislang sind Zulassungen von Futtermittelzusatzstoffen grundsätzlich zeitlich begrenzt und müssen regelmäßig erneuert werden. Die geplanten Änderungen könnten den administrativen Aufwand für Hersteller und Behörden erheblich reduzieren.

Für die landwirtschaftliche Praxis könnten daraus langfristig stabilere Zulassungsbedingungen entstehen.

Aus Sicht der AVA ist entscheidend, dass vereinfachte Zulassungsverfahren nicht zu einer Abschwächung der wissenschaftlichen Sicherheitsbewertung führen. Futtermittelzusatzstoffe müssen auch künftig hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, Unbedenklichkeit für Tiere und Verbraucher sowie ihrer Auswirkungen auf die Umwelt beurteilt werden.

Pflanzenschutzmittel und Biozide: Längere Zulassungszeiträume

Der EU-Rat spricht sich dafür aus, die zeitliche Begrenzung von Wirkstoffgenehmigungen grundsätzlich beizubehalten, die Genehmigungszeiträume jedoch zu verlängern.

Für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe sieht die Ratsposition grundsätzlich folgende Zeiträume vor:

Genehmigung

Vorgesehene Dauer

Erstgenehmigung

15 Jahre

Nachfolgende Erneuerungen

25 Jahre

Damit sollen Engpässe bei der Bearbeitung und Verlängerung von Genehmigungen reduziert werden.

Gerade bei Biozidprodukten, die auch in der Tierhaltung etwa zur Reinigung, Desinfektion und Schädlingsbekämpfung eingesetzt werden, sind verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen wichtig. Die Einzelregelungen für Biozide sind jedoch von denen für Pflanzenschutzmittel zu unterscheiden.

Gentechnisch hergestellte Fermentationsprodukte: Rechtliche Klarstellung geplant

Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Verordnung über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel.

Dabei geht es insbesondere um Stoffe, die mithilfe genetisch veränderter Mikroorganismen in Fermentationsprozessen hergestellt werden.

Nach der vorgesehenen Klarstellung sollen bestimmte Fermentationsprodukte nicht allein deshalb als „aus genetisch veränderten Organismen hergestellt“ eingestuft werden, weil bei ihrer Produktion genetisch veränderte Mikroorganismen eingesetzt wurden.

Gleichzeitig soll durch entsprechende Herstellungsstandards sichergestellt werden, dass Rückstände solcher Mikroorganismen möglichst vermieden werden.

Für die Herstellung bestimmter Futtermittelinhaltsstoffe, etwa durch mikrobielle Fermentation gewonnener Substanzen, könnte diese Klarstellung künftig erhebliche Bedeutung haben.

Tiergesundheit, Tierschutz und amtliche Kontrollen

Das Omnibus-X-Paket reicht über die Futtermittelwirtschaft hinaus.

Auch verschiedene Verwaltungsverfahren und Regelungen im Zusammenhang mit Tiergesundheit, Tierschutz und amtlicher Überwachung sollen vereinfacht werden.

Für Tierhalter und Tierärzte stellt sich dabei die zentrale Frage, ob weniger Dokumentations- und Verwaltungsaufwand tatsächlich zu einer Entlastung im Betriebsalltag führt.

Eine Vereinfachung behördlicher Verfahren ist grundsätzlich sinnvoll, sofern die fachliche Qualität der Überwachung und die Anforderungen an die Tiergesundheit erhalten bleiben.

AVA-Einordnung: Bürokratieabbau darf die Tiergesundheit nicht gefährden

Die Agrar- und Veterinär-Akademie (AVA) begrüßt grundsätzlich Bestrebungen, unnötige Bürokratie in der landwirtschaftlichen Produktion abzubauen.

Landwirtschaftliche Betriebe, Tierärzte und Beratungsorganisationen werden durch umfangreiche Dokumentationspflichten und komplexe Verwaltungsverfahren zunehmend beansprucht.

Allerdings darf Bürokratieabbau kein Selbstzweck sein.

Gerade in der Nutztierhaltung sind sichere Futtermittel, wirksame Hygienemaßnahmen, ein verantwortungsbewusster Umgang mit Zusatzstoffen und eine funktionierende tierärztliche Bestandsbetreuung unverzichtbare Voraussetzungen für gesunde und leistungsfähige Tiere.

Die entscheidende Frage lautet daher nicht nur, wie viele Vorschriften entfallen, sondern ob die verbleibenden Regeln in der Praxis wirksam zum Schutz der Tiere und zur Sicherheit der erzeugten Lebensmittel beitragen.

Aus Sicht der AVA muss eine moderne Nutztierhaltung auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und einer engen Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Tiermedizin beruhen.

Gesunde Tiere benötigen weniger therapeutische Eingriffe. Eine bedarfsgerechte Fütterung, konsequente Hygiene, gutes Management und frühzeitige tierärztliche Beratung können dazu beitragen, Erkrankungen und damit auch den notwendigen Arzneimitteleinsatz zu reduzieren.

Das entspricht dem Leitgedanken der AVA:

„AVA-Fortbildungen helfen Tierarzneimittel einsparen.“

Wie geht es weiter?

Die Verhandlungsposition des EU-Rates ist noch kein geltendes Recht.

Das Europäische Parlament muss seine Position zu den betreffenden Vorschlägen festlegen. Anschließend folgen die Verhandlungen zwischen Rat und Parlament.

Angestrebt wird eine politische Einigung bis Ende 2026. Ob dieses Ziel erreicht wird, ist derzeit offen.

Für Tierärzte, landwirtschaftliche Betriebe und die Futtermittelwirtschaft empfiehlt es sich daher, die weitere Entwicklung aufmerksam zu verfolgen.

Fazit der AVA: Weniger Verwaltungsaufwand kann Betriebe und Behörden entlasten. Entscheidend bleibt jedoch, dass Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Verbraucherschutz auch künftig auf einem hohen wissenschaftlichen und rechtlichen Niveau gewährleistet sind.

Quellen für die AVA-News

Rat der Europäischen Union – Originalmitteilung vom 30. September 2026

EU-Rat – Frühere Verhandlungsposition m 27. Mai 2026

Europäisches Parlament – Gesetzgebungsverfahren Omnibus X

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Vorsorge, Impfungen, strenge Hygienevorschriften und der Schutz ganzer Tierbestände bestimmen zunehmend den Berufsalltag von Tierärzten. Denn ein Krankheitsausbruch, wie die Schweinpest, kann nicht nur viele Tiere das Leben kosten, sondern auch die wirtschaftliche Existenz eines Betriebs bedrohen.

Vorsorge, Impfungen, strenge Hygienevorschriften und der Schutz ganzer Tierbestände bestimmen zunehmend den Berufsalltag von Tierärzten. Denn ein Krankheitsausbruch kann nicht nur viele Tiere das Leben kosten, sondern auch die wirtschaftliche Existenz eines Betriebs bedrohen. Afrikanische Schweinepest, Blauzungenkrankheit, West-Nil-Virus – Krankheiten, die Brandenburgs Tierhalter und Veterinärbehörden vor immer neue Herausforderungen stellen.

Die rbb24 Reportage „Zwischen Stall und Seuche“ begleitet den erfahrenen Landtierarzt Dr. Michael Kreher durch den Elbe-Elster-Kreis in Südbrandenburg. An seiner Seite ist die Tiermedizinstudentin Hanna Netzker, die später selbst einmal Nutztiere behandeln möchte. Gemeinsam sind sie in Milchviehbetrieben, Schweineställen und bei Pferdehaltern unterwegs. Sie untersuchen Kühe, versorgen verletzte Tiere und erleben, wie aufwendig der Schutz vor Infektionskrankheiten inzwischen geworden ist. Dabei zeigt sich auch, wie anspruchsvoll der Beruf des Landtierarztes ist – und wie wichtig es ist, junge Menschen für diese Arbeit zu gewinnen.

Wachsende Herausforderungen kennt auch Mareike Wohlert: Sie ist, Leiterin des Veterinäramts im Landkreis Elbe-Elster, und mit ihrem Team für Tiergesundheit, Seuchenschutz und Tierschutz zuständig. Die Reportage begleitet die Amtstierärztinnen gemeinsam mit der Polizei zu einem Einsatz bei einer Frau, die trotz Tierhaltungsverbots erneut Tiere hält. Drei Katzen und ein Hund werden aus der Wohnung geholt. Der Einsatz zeigt eine andere, zunehmend belastende Seite des Berufs: Anfeindungen, Aggressionen und die Gefahr körperlicher Übergriffe gehören zu den Risiken der amtlichen Kontrollen.

Zwischen Tierliebe und Existenzangst, Vorsorge und Ernstfall erzählt der Film von Menschen, die Verantwortung für Tiere tragen. Und von einer Tiermedizin, die sich verändert: durch neue Krankheitserreger, strengere Schutzmaßnahmen, wirtschaftlichen Druck und die Frage, wer diese anspruchsvolle Arbeit künftig übernehmen wird.

Film von Sybille Seitz
Erstsendung: 27.10.2026 (rbb)
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