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Keine Ausnahme vom Taubenfütterungsverbot
Weder Tierschutzrecht noch Grundgesetz begründen eine staatliche Fütterungspflicht Tauben am ehemaligen Großmarkt in Köln dürfen nicht gefüttert werden.

- 17.08.2026
Die am ehemaligen Großmarkt in Köln lebenden Tauben dürfen nicht gefüttert werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.
Der Antragsteller, eine Projektgruppe, begehrte eine Ausnahmegenehmigung von dem in der Kölner Stadtordnung vorgesehen Taubenfütterungsverbot. Zur Begründung führte er an, nach der Räumung des ehemaligen Großmarktes sei die Nahrungsgrundlage für die dort lebenden Tauben entfallen… .
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