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Schadnagerbekämpfung mittels Rodentizide : Sachkunde-Pflicht um drei Jahre verschoben
Bezug auf die AVA-News vom 13.01.2026: Schadnagerkontrolle: Strengere Regeln ab 2026

Aus bestandsbetreuungstiermedizinischer Sicht: "Nur eine tote Ratte ist eine gute Ratte".
- 23.06.2026
Ab 2026 stehen Landwirte vor neuen Herausforderungen in der Schadnagerbekämpfung. Die bislang gängige Praxis, antikoagulante Rodentizide zur Prävention einzusetzen, wird erheblich eingeschränkt.
Hier der Link zur AVA-Meldung: Schadnagerkontrolle: Strengere Regeln ab 2026 Meldung vom 13.01.2026
https://www.ava1.de/de/news/news/?module_id=376&news_id=3085#moduleWrapper376
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Dazu die Meldung vom 23. 06.2026 der Wochenblatt-Redaktion in Münster:
3. Rattengift: Sachkunde-Pflicht um drei Jahre verschoben
„Zur Biosicherheit gehört auch die Bekämpfung von Schadnagern – und da gibt es seit Monaten eine intensive Diskussion um strengere Einsatzregeln für Landwirte. Vergangene Woche hat der Bundesrat die Übergangsphase für den Erwerb des erforderlichen Sachkundenachweises mit Rodentiziden um drei Jahre verlängert.
- Stichtag ist nicht mehr der 28. Juli 2027, sondern der 28. Juli 2030.
- Ab dann dürfen nur noch sachkundige Personen Giftköder einsetzen.
- Um die erforderlichen Sachkenntnisse zu erlangen, müssen Landwirte an behördlich anerkannten Lehrgängen teilnehmen und eine Prüfung ablegen.
Knackpunkt: Weil es auf Bundesebene zwischen dem Agrar- und Umweltministerium klemmt, ist noch offen, wie diese Sachkundelehrgänge genau aussehen müssen.
In der Praxis werten viele die Fristverlängerung als Erleichterung. Doch Vorsicht: „Damit verlagert sich das Problem lediglich in die Zukunft. Die Pflicht zum Erwerb der Sachkunde bleibt“, sagt Martin Claus vom Vorstand des Deutschen Schädlingsbekämpfer-Verbandes gegenüber dem Wochenblatt.
Seine Empfehlung: Die Sachkunde jetzt in anerkannten Lehrgängen erwerben. Sie bleibe dann für sechs Jahre bestehen.
- „Wer den Schein jetzt erwirbt, hat sozusagen Bestandsschutz und kann den neuen Regeln entspannt entgegensehen“, sagt Claus.
Andere in der Branche sind etwas verhaltener. Sie raten Landwirten, jetzt keine Lehrgänge zu besuchen. Sondern abzuwarten bis klar ist, welche Lehrgänge künftig anerkannt sind.
Für Landwirte bleibt es somit trotz Fristverlängerung eine Hängepartie“.





