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Therapieindex
Zum Stichtag 1. August 2026 wird für alle Mastrinder haltenden Betriebe der Therapieindex berechnet.

- 30.06.2026
der nächst Stichtag am 1. August 2026 rückt näher. Aus diesem Anlass möchten wir Sie gerne nochmal auf die dann in Kraft tretende Sperrsystematik für Mastrinder hinweisen.
Zum Stichtag 1. August 2026 wird für alle Mastrinder haltenden Betriebe der Therapieindex berechnet. Hierfür müssen die Antibiotikabelege oder Nullmeldungen spätestens bis zum 31. Juli 2026 in unsere Antibiotikadatenbank eingegeben werden. Die Nullmeldung kann vom Tierhalter selbst in der Antibiotikadatenbank angelegt werden, alternativ haben Tierärzte oder Bündler die Möglichkeit dies auf Wunsch des Tierhalters zu übernehmen. Liegen für das vorangegangene Halbjahr weder Antibiotikabelege noch eine Nullmeldung vor, werden die betroffenen Mastrinder haltenden Betriebe erstmalig für die Rindermast gesperrt. Die Sperre der Betriebe tritt dabei am 8. August in Kraft, falls die Daten bis dahin weiterhin fehlen.
Werden die fehlenden Daten ergänzt, erfolgt die Entsperrung automatisch über den Nachtabgleich.
Tipp: Mehrere Nullmeldungen lassen sich gebündelt über den Menüpunkt „Nullmeldung für Halbjahr – Schweine-/Rinder-/Geflügelhalter ohne Monitoringdaten“ erfassen. Wählen Sie dort einfach die entsprechenden Tierhalter aus und hinterlegen Sie die Nullmeldung gesammelt für die gewünschte Produktionsart.
Wenn Sie Fragen haben, hilft Ihnen das QS-Team gerne weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr QS-Team
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