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Übertragung per Mücke: Blauzungenkrankheit bei Rindern im Kreis Passau ausgebrochen
Schon wieder gibt es im Kreis Passau einen Fall von Blauzungenkrankheit. Nachdem im Oktober 2024 bereits einige Schafe mit dem Virus infiziert wurden, trifft es nun eine Rinderherde aus einem Betrieb in Aicha vorm Wald.

- 05.08.2025
Das teilt das Veterinäramt Passau am Dienstag mit. Für den Menschen gehe davon keine Gefahr aus, gibt das Veterinäramt Entwarnung, doch weitere Infektionen seien nicht ausgeschlossen.
Im Oktober 2025 waren Schafe betroffen
Lange blieb der Kreis Passau von der Blauzungenkrankheit verschont. „Doch bundesweit ist sie immer wieder aufgetaucht“, sagt Josef Hopper, Kreisobmann des Passauer Kreisverbands des Bayerischen Bauernverbandes, auf PNP-Anfrage. „Da war es klar, dass sie irgendwann auch zu uns kommt.“ Bereits im Oktober letzten Jahres war es soweit: In einer Schafhaltung im Kreis Passau wurde die Krankheit gemeldet. Nun trifft es aber auch die Rinder – eine schlechte Nachricht für die Region, meint Hopper. Denn vor allem im nördlichen Landkreis gebe es viele Rinderherden, die nun infiziert werden können.
Impfung der Tiere hilft zur Vorbeugung
Um dem vorzubeugen, hätten viele Landwirte bereits vorgesorgt, sagt Josef Hopper – und zwar mit einer Schutzimpfung. Drei zugelassene Impfstoffe gebe es mittlerweile gegen das Virus, teilt das Veterinäramt Passau mit und rät dringend dazu, diese – wenn noch nicht geschehen – jetzt vom Tierarzt spritzen zu lassen. Zudem wird empfohlen, die Tiere durch Behandlung mit speziellen Anti-Insekten-Präparaten zu schützen. So können Infektionen und schlimme Verläufe.
Ähnliche Vorsicht beim Einkauf neuer Tiere empfehle Hopper nun auch den Betrieben in der Region: „Sie sollen beim Tierzukauf genau darauf achten, was reinkommt und was rausgeht und schauen, dass ihr Bestand unbedenklich bleibt.“ Dadurch und durch die entsprechenden Schutzimpfungen könne die Krankheit eingedämmt werden.
Das Veterinäramt weist darauf hin, „dass Rinder-/Schaf- und Ziegenhaltungen sowie die Standorte der Tiere auf Betriebsstätten dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und dem Veterinäramt gemeldet werden müssen. Gleiches gilt für die Erfassung der Zu- und Abgangsmeldungen für diese Tierarten in der HITierDatenbank.“…


