Verpflichtende Herkunftsangaben erneut Thema im EU-Agrarrat

Mehrere EU-Regierungen drängen auf strengere und umfassendere Vorgaben zur Herkunftskennzeichnung. EU-Gesundheitskommissar Olivér Várhelyi äußerte Vorbehalte gegen nationale Alleingänge.

Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln steht erneut auf der Agenda des EU-Agrarrats. Mehrere Mitgliedstaaten fordern von der EU-Kommission einen Gesetzesvorschlag zur Ausweitung bestehender Regelungen.

 

Eine Reihe von Mitgliedstaaten hat beim Agrarrat das Thema verpflichtende Herkunftskennzeichnung erneut auf das Tapet gebracht. Frankreich hat mit Unterstützung von acht weiteren Regierungen – darunter die von Spanien, Finnland und Slowenien – die EU-Kommission zu einem Gesetzesvorschlag gedrängt. Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung müsse „schnellstmöglich“ auf „möglichst viele Lebensmittel“ ausgeweitet werden, heißt es in der vorgetragenen Erklärung.


Das Bündnis der Mitgliedstaaten verweist auf die bereits bestehenden Regelungen und kritisiert, dass diese nur eingeschränkt gültig seien und leicht umgangen werden könnten. Ganz besonders gelte dies für Lebensmittel tierischen Ursprungs. Eine Ausweitung der Kennzeichnungspflicht halten sie auch vor dem Hintergrund der erwarteten Ausweitung von Handelsabkommen für notwendig, um mehr Transparenz im Sinne der Verbraucher zu schaffen.

Várhelyi zeigt sich skeptisch

Um eine Antwort auf die Frage, ob die EU-Kommission einen neuen Gesetzesvorschlag vorlegen werde, drückte sich der zuständige EU-Gesundheitskommissar Olivér Várhelyi. Er wollte sich nicht festlegen und wies lediglich darauf hin, dass der Rechtsrahmen im Laufe der vergangenen Jahre kontinuierlich gestärkt worden sei.

Várhelyi räumte das Interesse der Verbraucher an der Lebensmittelherkunft ein. Zugleich betonte er aber, dass das System einfach und praktikabel bleiben müsse. Er äußerte unter anderem Zweifel daran, dass das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes gewährleistet werden könne. Der Gesundheitskommissar warnte davor, dass nationale Bestimmungen zur obligatorischen Herkunftsangabe, beispielsweise für Milch und Milchprodukte, den Binnenmarkt fragmentieren und für Unternehmen unnötige Belastungen verursachen könnten.


Der Kommissar erinnerte daran, dass seine Behörde bereits umfangreiche Studien, öffentliche Konsultationen und gezielte Umfragen durchgeführt hat. Mögliche Überarbeitungen der EU-Lebensmittelinformationsverordnung würden geprüft.

Eine lange Geschichte

Das Thema verpflichtende Herkunftskennzeichnung hat in Brüssel bereits eine längere Geschichte. Ursprünglich hatte die EU-Kommission schon für das Kalenderjahr 2023 die Vorlage eines Gesetzesvorschlags in Aussicht gestellt. Aus Kommissionskreisen war schließlich zu hören, dass das Projekt aufgrund von Bedenken mit Blick auf die unzureichende Vereinbarkeit mit den EU-Binnenmarktregeln vorerst auf Eis gelegt worden sein soll. Unter anderem der damalige Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hatte sich letztlich erfolglos für das Projekt starkgemacht.

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