Wucher oder Verstoß gegen die guten Sitten beim Kauf eines Dressurpferds für 710 000 Euro, das nur 310 000 Euro wert war

Urteil des Landgerichts Osnabrück zur Rückabwicklung eines Pferde­kauf­ver­trages

Das Landgericht Osnabrück hatte sich mit der Frage der Nichtigkeit eines Pferdekaufsvertrags zu beschäftigten. Die Käuferin und Klägerin meinte, dass der Pferdekauf wegen Wuchers oder Verstoß gegen die guten Sitten nichtig sei und verlangte eine Rückabwicklung des Kaufs.

Die Klägerin erwarb im Jahr 2022 ein Dressurpferd zu einem Kaufpreis von EUR 710.000. Bei dem Kauf hat sie sich beraten lassen. Sie ließ das Pferd in die USA bringen, wo sie eine Reitanlage betreibt.

Die Klägerin macht mit ihrer Klage geltend, dass das von ihr erworbene Pferd zum Zeitpunkt des Kaufver­trags­ab­schlusses lediglich EUR 310.000 wert gewesen sei… .

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