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NEWS
von der AVA und aus der Branche
Nach einer weiteren Anzeige durch das Deutsche Tierschutzbüro ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Betreiber
Skandal um Schlachthof Hürth weitet sich aus
Anfang Januar 2023 hat das Deutsche Tierschutzbüro Bildmaterial aus dem Schlachthof „Mezbaha“ in Hürth bei Köln veröffentlicht, die Bildaufnahmen sind dem Verein zugespielt worden und im Zeitraum vom 25.12.2022 bis 04.01.2023 mit versteckter Kamera entstanden. Die veröffentlichten Bilder zeigen einen brutalen Umgang mit den Tieren. So wurden Schafe regelrecht an Beinen und Schwänzen in den Schlachtraum gezogen, Rinder mit Mistgabeln misshandelt. „Die Zustände in dem Betrieb gleichen einem Horrorfilm“, so Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Tierschutzbüros.
Die Liste der Verfehlungen ist lang, so wurden Tiere u.a. mangelhaft betäubt, doch der Hauptvorwurf ist, dass einige der Tiere sogar betäubungslos geschlachtet worden sind. Dazu wurden Schafe brutal auf den Boden gedrückt und ihnen ohne vorherige Betäubung die Kehle aufgeschnitten. Dabei ist das betäubungslose Schlachten von Tieren in Deutschland grundsätzlich verboten und nur ein einziger Betrieb in Hessen hat eine Ausnahmegenehmigung, die dieses Verbot aushebelt. Solch eine Ausnahmegenehmigung lag dem Schlachthof in Hürth jedoch nicht vor. „Die Tierquälerei in dem Schlachthof ist kaum in Worte zu fassen, es ist sicherlich mit das schlimmste, was ich jemals gesehen habe“, sagt Peifer.
Nach kurzer Sichtung hatte das Deutsche Tierschutzbüro damals das zuständige Veterinäramt informiert. Das Amt handelte sehr schnell, entzog den Mitarbeitenden die Schlachtlizenz und versiegelte den Schlachthof. „Bis heute ist der Schlachthof geschlossen und das ist auch gut so“, sagt Peifer. Zudem hatte die Tierrechtsorganisation eine umfangreiche Strafanzeige erstattet, die Staatsanwaltschaft Köln hat die Ermittlungen bereits aufgenommen. Derzeit wertet das Kriminalkommissariat 11 in Hürth das Bildmaterial aus.
Jetzt hat das Deutsche Tierschutzbüro eine weitere Strafanzeige gegen den Betreiber des Schlachthofes gestellt. Nach weiterer Sichtung des Bildmaterials fiel auf, dass es zu Anlieferungen von Schafen und Rindern kam, die direkt geschlachtet worden sind, ohne dass die sogenannte Lebendbeschau stattgefunden hat. Der Gesetzgeber sieht vor, dass jedes Tier vor der Schlachtung von einem Veterinär oder amtlichen Tierarzt begutachtet wird. Dieser muss die Schlachtfähigkeit bescheinigen. „Auf dem Videomaterial sind mehrere Anlieferungen von Tieren zu sehen, die ohne Begutachtung geschlachtet worden sind. In einigen Fällen ist dabei auch der Betreiber des Schlachthofes zu sehen“, so Peifer. Die Tierrechtsorganisation hat das zuständige Veterinäramt in Bergheim informiert und dort teilt man die Einschätzung der Schwarzschlachtung des Deutschen Tierschutzbüros. Die Staatsanwaltschaft hat auch dazu die Ermittlungen unter dem AZ 911 JS 190/23 aufgenommen. „Wir hoffen, dass der Betreiber bestraft wird“, so Peifer abschließend… .
Zukunft der Landwirtschaft: Wie kann Deutschland den Strukturwandel meistern?
Die deutsche Agrarpolitik steht am Scheideweg: Sie kann die Weichen für eine zukunftsfähige Landwirtschaft stellen oder dem Wandel weiter nur hinterherlaufen. Vor diesem Hintergrund fand der Agrarpolitische Tag auf der Insel Poel (Mecklenburg-Vorpommern) statt.
Die Landwirtschaft in Deutschland unterliegt einem kontinuierlichen Strukturwandel. Angetrieben von Faktoren wie beispielsweise dem technologischen Fortschritt und den wachsenden Umwelt- und Klimaschutzanforderungen. Diese Entwicklungen werfen grundlegende Fragen nach der Rolle der Landwirtschaft auf: Wer trägt die Verantwortung, wie dieser Wandel abläuft? Welche Rolle spielen dabei die Agrarpolitik und die globalen Veränderungen? Welche unternehmerischen Strategien können für die Landwirtinnen und Landwirte zukünftig am effektivsten sein?
Auf dem 32. Agrarpolitischen Tag des Kreisbauernverbandes Nordwestmecklenburg und der Norddeutschen Pflanzenzucht Hans-Georg Lembke KG in Malchow auf der Insel Poel wurden diese relevanten Fragen zur Zukunft der Landwirtschaft aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet und mit den mehr als 150 anwesenden Landwirtinnen und Landwirten diskutiert.
Agrarpolitik im Wandel: DBV fordert Planungssicherheit für Betriebe
Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), betonte in seiner Rede, dass für die größte landwirtschaftliche Berufsvertretung in Deutschland die Richtung der neuen Bundesregierung in vielerlei Hinsicht stimme und dass es Perspektiven und Zuversicht in der Branche gebe. „Die Landwirtschaft und damit die Ernährungssicherheit sind wichtige Grundpfeiler für eine stabile Gesellschaft und Demokratie. Die Herausforderungen sind enorm, aber ebenso groß sind die Chancen, innerhalb der vorhandenen politischen Spielräume gezielt zu lenken, um die Landwirtschaft langfristig resilient zu gestalten“, so Rukwied.
Aufgrund der ständig wechselnden Rahmenbedingungen auf den globalen Märkten sei es für die Branche enorm wichtig, nicht nur die Rolle des Zuschauers, sondern die des Mitgestalters zu übernehmen.
Dafür müsse die Agrarpolitik den Landwirtschaftsbetrieben langfristige Planungssicherheit und mehr unternehmerische Freiheiten gewähren und die Weichen richtig setzen. Dazu gehöre auch eine starke europäische Agrarpolitik.
Generationenwechsel und Hofnachfolge
Anhand volkswirtschaftlicher Untersuchungen erläuterte Dr. Sebastian Lakner, Leiter der Professur für Agrarökonomie der Agrar- und Umweltwissenschaftlichen Fakultät der Universität Rostock, dass die Agrarpolitik kaum Einfluss auf den Strukturwandel habe und ihn nicht stoppen könne. Das sei bei einer stark eingreifenden und unterstützenden Agrarpolitik wie beispielsweise in Norwegen und der Schweiz genauso zu beobachten wie in Ländern, deren Agrarpolitik weniger in die Märkte eingreife.
Dazu werde auch der demografische Wandel in Deutschland die Landwirtschaft tiefgreifend verändern. In der vornehmlich durch Familienbetriebe gekennzeichneten Landwirtschaft sei der Generationenwechsel ein wesentlicher Taktgeber für den Strukturwandel. Die Gewinnung des Berufsnachwuchses für die Landwirtschaft sei ein entscheidender Faktor. So werden in den nächsten 10 bis 15 Jahren 37 % der Arbeitnehmer in Rente gehen. Bei den Betriebsleitern seien es sogar 47 %. Ein spezieller Fokus müsse im Bereich Hofnachfolge und Existenzgründung liegen. „Trotzdem werden nicht alle Betriebe bestehen bleiben“, ist sich Lakner sicher. Deshalb sei es wichtig, progressive Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Junglandwirte z. B. bei ihren zukunftsgerichteten und nachhaltigen Produktionsmethoden zu stärken. Denn innovative Ideen seien kein Selbstläufer, so Lakner.
Minister Backhaus: Politik muss Wandel aktiv gestalten und Tierhalter stärken… .
Können Tiere in Deutschland erben?
Was rechtlich hinter dem Wunsch steckt, ein Haustier als Erben einzusetzen Haustiere sind für viele Menschen mehr als nur Begleiter - sie sind Teil der Familie. Entsprechend häufig stellen...
Was rechtlich hinter dem Wunsch steckt, ein Haustier als Erben einzusetzen
Haustiere sind für viele Menschen mehr als nur Begleiter – sie sind Teil der Familie. Entsprechend häufig stellen sich Tierhalter die Frage: Können Tiere in Deutschland erben? Die Antwort ist juristisch eindeutig – doch es gibt Gestaltungsmöglichkeiten, um ein Tier dennoch rechtlich wirksam abzusichern.
Können Haustiere in Deutschland Erbe werden?
Tiere können in Deutschland nicht erben. Nach deutschem Erbrecht (§§ 1922 ff. BGB) sind nur natürliche Personen (Menschen) oder juristische Personen (z. B. Vereine, Stiftungen) erbfähig. Haustiere gelten rechtlich als Sachen (§ 90a BGB) und besitzen keine Rechtsfähigkeit – sie können daher nicht selbst Erbe sein.
Dennoch kann der Erblasser sein Tier indirekt am Nachlass beteiligen, indem er im Testament klare Regelungen trifft – etwa in Form von Auflagen oder Vermächtnissen zugunsten des Tieres.
Haustier gemeinsam mit anderen als „Erbe“ eingesetzt – was nun?... .
Kälberpreise belasten trotz hoher Rindfleischerlöse
Die Erzeugerpreise für Rindfleisch befinden sich aktuell auf einem ungewöhnlich hohen Niveau. Werte von fast 7 Euro je Kilogramm Schlachtgewicht für konventionell gemästete Tiere sind zur Sommerzeit kaum je erreicht worden. Der Trend zeigt seit Monaten konstant nach oben – ein Spiegelbild sinkender Bestände in Deutschland, der EU und weltweit.
Zurückgehende Tierzahlen sind das Ergebnis mehrerer Entwicklungen. Einerseits beenden viele Betriebe aufgrund politischer Vorgaben und hoher bürokratischer Belastung ihre Produktion. Andererseits sorgt der Ausbruch von Tierseuchen wie der Blauzungenkrankheit für zusätzliche Verluste in der Herde. Dennoch bleibt die Nachfrage auf Seiten der Verbraucher, insbesondere bei zahlungskräftigen Käuferschichten, stabil.
Auf den ersten Blick könnte man annehmen, dass Bullenmäster derzeit von einem attraktiven Marktumfeld profitieren. Doch diese Einschätzung trügt. Trotz der gestiegenen Auszahlungspreise herrscht unter den Erzeugern Zurückhaltung. Neubauvorhaben oder Investitionen bleiben selten, weil sich die wirtschaftliche Grundlage dafür kaum ergibt.
Ausschlaggebend ist der massive Anstieg der Kälberpreise. Die Kosten für die Einstallung haben sich so deutlich erhöht, dass ein großer Teil der möglichen Wertschöpfung direkt in die Vorstufe wandert. So lag beispielsweise die direktkostenfreie Leistung je Tierplatz in nordrhein-westfälischen Mastbetrieben Anfang Januar noch bei rund 450 Euro, im Juni waren es nur noch etwa 315 Euro.
Obwohl der Auszahlungspreis in diesem Zeitraum um mehr als einen Euro pro Kilogramm gestiegen ist, nimmt die Rentabilität spürbar ab. Besonders die Fresseraufzüchter geraten zunehmend unter Druck. Ihre Kalkulationen basieren auf festen Aufschlägen, doch bei steigenden Einkaufspreisen reicht der Verkaufserlös kaum noch aus, um die laufenden Kosten zu decken.
Futtermittel, tierärztliche Betreuung und Zinsbelastungen lassen sich aus dem gegenwärtigen Erlös kaum stemmen. In der Beratung wächst die Sorge um die Zahlungsfähigkeit einzelner Betriebe. Die aktuelle Preisentwicklung trifft viele Tierhalter empfindlich und stellt die wirtschaftliche Tragfähigkeit ihrer Arbeit infrage.
Eine Entspannung am Kälbermarkt scheint nicht in Sicht. Die Erzeugerseite muss mit einer anhaltend angespannten Lage rechnen, solange keine Bewegung von Seiten der Händler erfolgt. Ohne ein Nachgeben bei den Einkaufspreisen bleiben Fresseraufzüchter wie Bullenmäster gleichermaßen unter Druck.
Auch der Absatz reagiert. Im Lebensmitteleinzelhandel geht der Verkauf von Rindfleisch derzeit um bis zu 15 Prozent zurück. Preissteigerungen beim Endprodukt führen zunehmend zu Ausweichreaktionen der Verbraucher. Schweine– und Geflügelfleisch rücken wieder stärker in den Vordergrund.
Sollte der Handel seine bisherigen Zusagen zugunsten regionaler Ware aufweichen oder vermehrt auf günstigere Alternativen ausweichen, könnte sich die Situation für die Erzeugerbetriebe weiter verschärfen. Der aktuelle Preisboom bringt unter diesen Bedingungen kaum Vorteile – weder für die Mäster noch für die vorgelagerte Kälberaufzucht.
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Hierzu das AVA-Seminarangebot: Kälber & Fresser für Spezialisten am 24. und 25.09.2025.
Prof Dr. med.vet. Martin Ksake und Dr. agr. HansJürgen Kunz, sind die Referenten des AVA-Seminars für Landwirte, Ttierärzte und Berater am 24. - 25. September in A-4681 Rottenbach bei Haag (50 km östlich von Passau in Österreich).
Es lohnt sich, denn gerade die gemeinsamen Disskusionen von TÄ und LW sidn eine Bereicherung für Jeden... .
Frankreich zeigt Bewegung beim EU-Mercosur-Abkommen
In Frankreich scheint sich der Kurs in Bezug auf das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Mercosur-Staaten allmählich zu verändern. Zwar bemüht sich Landwirtschaftsministerin Annie Genevard offenbar weiterhin um eine Sperrminorität unter den EU-Mitgliedsländern, jedoch signalisierte Staatspräsident Emmanuel Macron jüngst Offenheit für Kompromisse.
Das Abkommen zwischen der EU und dem südamerikanischen Staatenbund wurde Ende 2024 von der EU-Kommission und den Mercosur-Ländern – Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay – abgeschlossen. Damit es in Kraft treten kann, bedarf es der Zustimmung sowohl durch das Europäische Parlament als auch durch die nationalen Regierungen der Mitgliedsstaaten.
Einem Medienbericht zufolge äußerte sich Macron am 6. Juni im brasilianischen Fernsehen zugunsten des Vertragswerks. Er deutete an, eine Zustimmung bis Jahresende für möglich zu halten, sofern sogenannte „Spiegelklauseln“ eingefügt werden. Diese würden sicherstellen, dass südamerikanische Agrarprodukte bei der Einfuhr nach Europa denselben Standards genügen müssen wie europäische Erzeugnisse.
Kurz vor diesem Interview hatte Macron in Paris den brasilianischen Präsidenten Luiz Inácio Lula da Silva empfangen. Lula zeigte sich gesprächsbereit und drängte auf Fortschritte bei den Vertragsverhandlungen. Er kündigte an, während des brasilianischen Mercosur-Vorsitzes, der von Juli bis Dezember läuft, einen erfolgreichen Abschluss des Abkommens anzustreben.
Trotz dieser Signale bleibt die französische Regierung in Teilen skeptisch. Während des Besuchs da Silvas bekräftigte Genevard gemeinsam mit ihren Kollegen aus Österreich und Ungarn, Norbert Totschnig und István Nagy, ihre ablehnende Haltung. Nach Ansicht der drei Minister bleibt das Abkommen trotz aktueller weltpolitischer Unsicherheiten problematisch.
Bereits im Mai hatte Genevard Wien und Budapest besucht, um eine gemeinsame Linie gegen das Abkommen abzustimmen. Ihre Initiative zielt darauf ab, innerhalb der EU eine kritische Masse gegen die Ratifizierung aufzubauen.
In Deutschland hingegen steht die Bundesregierung geschlossen hinter dem Abkommen. Die Koalition aus CDU, CSU und SPD spricht sich im gemeinsamen Regierungsprogramm eindeutig für Freihandel und Agrarexporte aus. Im außenpolitischen Teil des Koalitionsvertrags heißt es, dass das EU-Mercosur-Abkommen endlich umgesetzt werden müsse.
Unterdessen bereitet sich EU-Agrarkommissar Christophe Hansen auf eine Reise nach Südamerika vor. Für Ende Oktober ist ein Besuch in Brasilien geplant, bei dem er gemeinsam mit Vertretern aus Agrar- und Ernährungswirtschaft vor Ort Gespräche führen will. Hansen sieht im Abkommen Schutzmechanismen, die sicherstellen sollen, dass europäische Betriebe nicht durch niedrigere Standards bei Importwaren benachteiligt werden.
Schwerer Verdacht: Landesbüro Naturschutz unter Korruptionsverdacht
Der Niedersächsische Landesrechnungshof hat bei der Prüfung des Landesbüros Naturschutz Niedersachsen GbR (LabüN) zahlreiche Unregelmäßigkeiten festgestellt. Die Beanstandungen richten sich auch gegen das niedersächsische Umweltministerium, das als Bewilligungsstelle agiert.
Nach Angaben des Rechnungshofs sei die Verwendung öffentlicher Mittel durch das LabüN seit Jahren nicht ausreichend kontrolliert worden. Die Institution erhält seit ihrer Gründung im Jahr 2014 regelmäßig Fördergelder. Waren es zu Beginn jährlich 350.000 Euro, erhöhte sich der Betrag im Jahr 2022 auf 600.000 Euro, da vier weitere Naturschutzverbände als Gesellschafter hinzukamen.
Das Landesbüro setzt sich aktuell aus acht anerkannten Umweltverbänden zusammen. Dazu gehören unter anderem der NABU Niedersachsen, die Landesjägerschaft, der BUND-Landesverband, der Anglerverband Niedersachsen sowie weitere Organisationen aus dem Bereich Umwelt- und Naturschutz. Diese Verbände sind befugt, sich etwa im Rahmen von Planverfahren oder Gesetzgebungsverfahren zu äußern.
Laut dem aktuellen Jahresbericht des Landesrechnungshofs hat das Land seit dem Jahr 2015 Fördergelder an das Landesbüro vergeben, ohne systematisch zu prüfen, ob die beabsichtigten Ziele auch erreicht wurden. Zusätzlich seien über die Hälfte der bereitgestellten Mittel ohne rechtliche Grundlage an die beteiligten Gesellschafter weitergeleitet worden. Diese Mittelverwendung sei nicht zulässig, so der Bericht.
Darüber hinaus kritisierte die Prüfbehörde mehrere Verstöße gegen das sogenannte Besserstellungsverbot. Dabei handelt es sich um eine Regelung, nach der Beschäftigte im öffentlichen Bereich nicht besser bezahlt werden dürfen als vergleichbare Angestellte im Landesdienst. In mehreren Fällen habe das LabüN Mitarbeiterinnen übertariflich eingestuft oder Sonderzulagen gewährt, obwohl entsprechende Voraussetzungen nicht vorlagen.
Im Hinblick auf die beanstandete Mittelverwendung steht eine Rückzahlung von rund zwei Millionen Euro im Raum. Diese Summe soll nach Einschätzung des Landesrechnungshofs zurückgefordert werden. Derzeit läuft laut Umweltministerium noch die rechtliche Prüfung, ein endgültiger Beschluss wurde bislang nicht getroffen.
Kritik äußerte der Rechnungshof auch an der Förderpraxis selbst. Eine jährliche Verteilung von Geldern an die Gesellschafter sei nicht mit dem Prinzip der Projektförderung vereinbar. Diese Form der Finanzierung sei für abgegrenzte Einzelmaßnahmen vorgesehen, nicht jedoch für dauerhafte Aufgaben wie die des Landesbüros.
Für das kommende Jahr kündigte das Umweltministerium an, keine Mittel mehr an die Gesellschafter des LabüN weiterzuleiten. Die bisherige Handhabung werde überarbeitet. In einem Fall seien bereits Rückforderungen gestellt und Rückzahlungen erfolgt.
Ein weiterer Punkt der Prüfung betrifft die Personalpolitik. Zwei Mitarbeiterinnen wurden laut Bericht höher eingruppiert, als es ihrer Qualifikation entsprach. Eine weitere Kraft erhielt eine Zulage ohne tarifliche Grundlage. Zusätzlich zahlte das Büro wiederholt sogenannte Erholungsbeihilfen an studentische Hilfskräfte aus, was ebenfalls kritisiert wurde.
Abschließend stellte der Landesrechnungshof fest, dass die Förderung des Landesbüros in der derzeitigen Form nicht im besonderen Interesse des Landes liege. Da mehr als die Hälfte der Mittel lediglich an die beteiligten Verbände weitergeleitet werde, fehle es an einer erkennbaren Effizienz. Eine direkte Förderung der einzelnen Naturschutzverbände sei aus Sicht der Prüfer wirtschaftlicher.
Laut Bericht habe das Umweltministerium den Bewertungen des Landesrechnungshofs nicht widersprochen. Künftig seien regelmäßige Erfolgskontrollen geplant. Die jetzige Struktur des LabüN werde nicht weitergeführt. Eine Neuausrichtung der Zusammenarbeit mit den beteiligten Verbänden werde geprüft.
Mitreisende im Gehirn: Welche Infektionen man sich zu Hause und im Urlaub in Europa einfangen kann
Es gibt weltweit eine Reihe von Krankheitserregern, die das Gehirn schwer in Mitleidenschaft ziehen können. Und sie lauern nicht nur in exotischen Gefilden, sondern auch bei uns und in vielen anderen europäischen Ländern.
Über einen 34-jährigen Patienten, der sich mit starken Kopf- und Nackenschmerzen in der Notaufnahme vorstellte, berichtete Dr. Susanne Dyckhoff-Shen von der Neurologie am Klinikum der LMU München. Er fühlte sich abgeschlagen und hatte Fieber bis 39,4 ° C gemessen. Vor drei Wochen war er zum Wandern in Österreich gewesen.
Bei der körperlichen Untersuchung fiel ein leichter Meningismus auf, im Liquor eine deutlich erhöhte Zellzahl (102 / µl). Das Ärzteteam hatte rasch den Verdacht auf eine akute FSME-Infektion, der sich durch einen positiven Antikörperbefund (IgM und IgG) in Serum und Liquor bestätigte.
Das FSME-Virus ist in Mittel- und Osteuropa beheimatet, die Infektion hat eine Letalität von 1 %. Im Jahr 2022 wurden in Deutschland 554 Erkrankungen verzeichnet. Nach einer grippeähnlichen ersten Phase folgen die Symptome der Entzündung von Meningen, Gehirn oder Rückenmark, z. B. Vigilanzminderung, (Hirnnerven-)Paresen oder Ataxie. Wie bei vielen viralen Erregern steht keine spezifische Therapie zur Verfügung, umso mehr Bedeutung hat die Impfung beim Aufenthalt in Risikogebieten, mahnte Dr. Dyckhoff-Shen.
In Deutschland wieder schwer im Kommen sind die Masern. Die Zahl der Fälle stieg von 15 im Jahr 2022 auf 360 im Jahr 2024 (Stand September). Zu ihren Komplikationen gehören die postinfektiöse Enzephalitis und die subakute sklerosierende Panenzephalitis. Auch für diese nicht gezielt behandelbare Infektion gilt: die Impfung wahrnehmen!
West-Nil-Fieber verläuft bei 80 % der Fälle asymptomatisch
Weder Therapie noch Vorbeugung gibt es für das West-Nil-Fieber. Ursprünglich aus den Tropen stammend hat es sich inzwischen in den Mittelmeerländern, vor allem in Italien, angesiedelt. Bei 80 % der Betroffenen verläuft es asymptomatisch, bei 1 % kommt es aber zu einer ZNS-Beteiligung mit Meningitis oder Enzephalitis und einer Letalität von 5 – 10 %.
Sehr selten wird hierzulande das Sandfliegenfieber beobachtet, im Jahr 2022 waren es zwei Fälle. Das auslösende Virus ist in den Mittelmeerländern verbreitet, gehäuft in der Toskana und im Balkan. Symptome sind Fieber, Kopf- und Muskelschmerzen, bei der Toskana-Variante eventuell eine Meningitis oder Enzephalitis mit guter Prognose. Die Therapie erfolgt symptomatisch.
Die Brucellose kann man sich vor allem in der Türkei, Italien, Bosnien und Dänemark einfangen. Zu 90 % verläuft sie subklinisch, ansonsten präsentiert sie sich akut mit Kopfschmerzen, Fieber, Übelkeit und Müdigkeit. Wenn sie chronifiziert, kann sie neben Knochen, Leber oder Herz unter anderem auch die Meningen befallen, die Letalität beträgt 2 %. Die Behandlung erfolgt mit Rifampicin und Doxycyclin über sechs bis zwölf Wochen.
Die Inzidenz von Meningokokkeninfektionen des ZNS liegt in Deutschland bei 0,4/100.000, wobei B-Meningokokken mit 61 % dominieren. 2022 wurden 141 Fälle in Deutschland berichtet, acht davon kamen aus dem europäischen Ausland, 13 Menschen starben daran. Die Letalität der Meningokokkenmeningitis liegt bei 1 %. Kommt es zur Sepsis mit Waterhouse-Friedrichsen-Syndrom, steigt sie auf 33 %. Behandelt wird mit Ceftriaxon, zur Postexpositionsprophylaxe eignen sich Ceftriaxon, Rifampicin und Ciprofloxacin.
Pneumokokkeninfektionen haben eine Inzidenz von 0,4–20/100.000 Einwohner, sie können ebenfalls aufs Gehirn übergreifen. Zunehmende Antibiotikaresistenzen erschweren die Therapie. Für ambulant erworbene Meningitiden bei Immunkompetenten raten die Leitlinien zu Cephalosporinen der Gruppe 3a plus Ampicillin, nach neurochirurgischen Operationen, Schädel-Hirn-Traumata, Shunt-Infektionen oder bei Immunsupprimierten zu Vancomycin plus Meropenem oder Ceftazidim.
Rasch eine Lumbalpunktion im Verdachtsfall durchführen
In Regionen mit hohen Resistenzraten gegen Cephalosporine – z . B. Frankreich, Spanien, Australien oder Südafrika – wird bereits initial eine Kombination aus Ceftriaxon und Ampicillin mit Vancomycin oder Rifampicin empfohlen.
Prof. Dr. Uta Meyding-Lamadé von der Klinik für Neurologie am Krankenhaus Nordwest in Frankfurt betonte noch einmal die Gefährlichkeit einer akuten bakteriellen Meningitis. Beim Verdacht darauf gilt es daher, keine Zeit zu verlieren und so rasch wie möglich eine Lumbalpunktion durchzuführen sowie eine empirische Antibiose mit Ceftriaxon, Ampicillin und Dexamethason einzuleiten. Mit einer Ausnahme: Liegen akute Krampfanfälle oder schwere Bewusstseinsstörungen vor, muss vor der Punktion eine Bildgebung erfolgen.
Quelle: Kongressbericht, Arbeitstagung Neurointensivmedizin 2025
Tierquälerei-Vorwürfe: Razzia: LKA durchsucht bundesweit Viehtransportunternehmen
40 Personen von Viehtransportunternehmen und eines Schlachthofs in NRW stehen in Verdacht, schwerwiegend gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben. Bundesweit gab es Razzien.
Mehr als 200 Einsatzkräfte der Polizei aus sieben Bundesländern und der Staatsanwaltschaft Dortmund haben am Dienstag an 30 Orten Durchsuchungsbeschlüsse im Zusammenhang mit dem Verdacht schwerwiegender Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vollstreckt. Der bundesweite Einsatz ist durch das Landeskriminalamt NRW umfassend vorbereitet und koordiniert worden. Das teilen die Zentralstelle für die Verfolgung der Umweltkriminalität in NRW und das Landeskriminalamt NRW mit.
Kranke und nicht schlachtfähige Tiere verarbeitet
Die Ermittlungen richten sich gegen derzeit 40 Beschuldigte, u. a. gegen Verantwortliche von Viehtransportunternehmen und eines Schlachthofs in NRW.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, in die organisierte regelmäßige Anlieferung gravierend nicht mehr transportfähiger und nicht schlachtfähiger Tiere, insbesondere Rinder involviert gewesen zu sein.
Bereits vorgenommene Untersuchungen von angelieferten Tieren begründen den Verdacht, dass auf Grund verschiedener Erkrankungen nicht mehr schlachtfähige Tiere transportiert und zur Schlachtung angenommen worden sind. Dabei sollen die Tiere auf den zum Teil lang andauernden Transporten länger anhaltende erhebliche Schmerzen und Leiden erlitten haben… .
ASP bringt dramatische Auswirkungen auf Nutz- und Wildtierbestand in NRW: Veterinäramt appelliert an Landwirte und Jäger
Die Afrikanische Schweinepest breitet sich in Deutschland immer weiter aus. Am vergangenen Wochenende wurde die Tierseuche erstmals in Nordrhein-Westfalen bei einem verendeten Wildschwein im Kreis Olpe nachgewiesen. Weitere Fälle werden untersucht. Die Fundorte der Tiere lagen in der Gemeinde Kirchhundem – und damit nur rund 100 Kilometern von der Grenze des Kreises Höxter entfernt.
„Die Afrikanische Schweinepest – kurz ASP – ist die derzeit größte Bedrohung für unsere heimischen Wild- und Hausschweine. Es handelt sich um eine schwere Virusinfektion. Es gibt weder Impfung noch Therapie, infizierte Haus- und Wildschweine verenden in der Regel. Das Virus ist widerstandsfähig und lange ansteckend. Für Menschen und andere Tierarten stellt das Virus jedoch keine Gefahr dar“, erklärt Dr. Jens Tschachtschal, Leiter der Abteilung Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung des Kreises Höxter.
Die Afrikanische Schweinepest wurde seit dem Jahr 2020 in den ostdeutschen Bundesländern an der polnischen Grenze nachgewiesen, sowie seit einem Jahr auch in Südhessen und Rheinland-Pfalz innerhalb der Wildschweinepopulation.
„Eine Übertragung ist über direkten Kontakt zwischen infizierten und nicht infizierten Tieren möglich, insbesondere über Blutkontakt. Darüber hinaus kann das Virus indirekt über verunreinigte Gegenstände wie Werkzeuge, Fahrzeuge, Schuhe oder Kleidung, Lebensmittel oder über kontaminiertes Futter übertragen werden“, erklärt Dr. Tschachtschal.
Wird ASP bei Wildschweinen festgestellt, wird zunächst eine sogenannte infizierte Zone festgelegt. Das Verbringen von Schweinen und Schweinefleisch und -erzeugnissen aus diesem Gebiet ist dann grundsätzlich verboten, Ausnahmen können jedoch unter Auflagen genehmigt werden. Bei Wildschweinen werden eine zeitlich begrenzte Jagdruhe und Suche nach verendeten Tieren mit sich anschließender verstärkter Bejagung, in jedem Fall aber eine Untersuchung erlegter und verendet aufgefundener Wildschweine, angeordnet.
Darüber hinaus greifen weitere seuchenhygienische Maßnahmen, zum Beispiel die zentrale Sammlung des Aufbruchs und bei Bedarf ein zentraler Aufbruch erlegter Wildschweine.
„Der aktuelle Ausbruchsort liegt nur rund 100 km von unserer Kreisgrenze entfernt. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass bei einer weiteren Ausbreitung auch der Kreis Höxter in absehbarer Zeit betroffen sein könnte. Zur Vorbereitung auf diesen Fall ist jetzt insbesondere das Handeln und die Zusammenarbeit von Landwirten und Jägern von Bedeutung“, so Dr. Jens Tschachtschal.
Was Jäger im Kreis Höxter tun können: „Der Kreis Höxter hat eine hohe Wildschweindichte. Wichtig ist deshalb, die Wildschweinbestände durch eine intensive Bejagung zu reduzieren“, verweist Dr. Tschachtschal auf die Verantwortung der Jägerschaft, aktiv zur Vorbeugung beizutragen.
„Für die Früherkennung eines möglichen Ausbruchs ist es außerdem zwingend notwendig, tot aufgefundene und krank erlegte Wildschweine labordiagnostisch auf den ASP-Erreger zu untersuchen“, appelliert er an die Jagdausübungsberechtigten. Sie seien rechtlich verpflichtet, solche Fälle beim zuständigen Veterinäramt umgehend zu melden und die notwendigen Proben für die Untersuchung zu entnehmen. Auch auf jegliche Form von jagdlichen Aktivitäten in Gebieten, die von der ASP betroffen sind, sollten verantwortungsvolle Jäger in der jetzigen Zeit verzichten.
Was Landwirte im Kreis Höxter tun können
Landwirte sind dafür verantwortlich, in ihren Tierbeständen für Biosicherheit zu sorgen, um eine Einschleppung von Tierseuchenerregern zu verhindern. Da ASP von Wildschweinen auf Hausschweine übertragen werden kann, muss jeglicher Kontakt unterbunden werden. Schweine in Auslauf- und Freilandhaltungen müssen durch Doppelzäune geschützt werden. „Futter und Einstreu müssen wildschweinsicher gelagert werden“, betont der Kreisveterinär. Ziel ist es, auch indirekte Übertragungsrisiken auszuschließen. Dazu gehört es auch, beim Betreten eines Schweinestalls Schutzkleidung zu tragen und für Reinigungs- und Desinfektionsmöglichkeiten zu sorgen. In großen Betrieben sind eine Hygieneschleuse und ggf. auch eine Einzäunung erforderlich.
Vorbereitend auf den Seuchenfall wird Schweinehaltern die Teilnahme am ASP Früherkennungsprogramm des Landes NRW empfohlen. Damit können Erleichterungen beim Handel mit Schweinen im Ernstfall in Anspruch genommen werden. Informationen hierzu sind auf der Internetseite des Kreises eingestellt.
„Das Risiko einer weiteren Verschleppung bei Wildschweinen können wir sicher nur begrenzt beeinflussen. Ein Überspringen des Erregers auf Hausschweine kann aber durch konsequente Einhaltung der Biosicherheitsvorgaben verhindert werden“, appelliert der Veterinäramtsleiter an die landwirtschaftlichen Tierhalter.
Antibiotikaresistente Keime in jedem dritten Fleisch
Eine neue Greenpeace-Recherche zeigt, dass mehr als ein Drittel der getesteten Fleischprodukte in deutschen Supermärkten, darunter Schweine- und Geflügelfleisch, antibiotikaresistente Bakterien enthält. In 39 % der Schweinefleisch-Proben und 50 % der Hähnchenfleisch-Proben wurden resistente Keime nachgewiesen. Obwohl die akute Gefahr für Verbraucher:innen als gering eingeschätzt wird, stellen solche Resistenzen eine ernsthafte Bedrohung für die Gesundheit dar, da sie die Behandlung von Infektionskrankheiten erschweren. Die Studie kritisiert die Verantwortung der großen Supermarktketten, die durch Billigangebote den Überkonsum von Fleisch fördern. Greenpeace fordert eine Reduzierung der Tierbestände und eine Förderung artgerechter Haltungsformen durch die Politik, um die gesundheitlichen und ökologischen Folgen der industriellen Tierhaltung zu verringern.