Hintergrund:
Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD vereinbart, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Durch die Änderung des Bundesjagdgesetzes können die Länder bei günstigem Erhaltungszustand revierübergreifende Managementpläne aufstellen, auf deren Grundlage die Bejagung nach regionalen Erfordernissen vorgenommen wird. Außerdem ist vorgesehen, dass Problemwölfe unabhängig vom Erhaltungszustand schnell und unbürokratisch entnommen werden können. Erleichterungen gibt es auch bei der Bejagung von Wölfen in Weidegebieten, die aufgrund naturräumlicher Gegebenheiten nicht eingezäunt werden können, zum Beispiel auf Deichen und Almen. In ihrem Entschließungsantrag betonen die Koalitionsfraktionen, dass dem präventiven Herdenschutz weiterhin große Bedeutung zukommt und über die Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) weiter gefördert werden sollte.


