Die bisherige Systematik der sogenannten „roten Gebiete“ steht vor einer Neuordnung. Bund und Länder diskutieren, wie der Schutz des Grundwassers künftig stärker mit dem Verursacherprinzip und einer gezielteren Belastung tatsächlich verantwortlicher Betriebe verbunden werden kann.

Düngerecht im Umbruch: „Rote Gebiete“ sollen neu geregelt werden

Nitratbelastung des Grundwassers in Deutschland – Symbolgrafik: KI-generiert

Neue Regeln für nitratbelastete Gebiete

Das deutsche Düngerecht steht vor einer grundlegenden Neuordnung. Bei der Agrarministerkonferenz in Würzburg beraten Bund und Länder darüber, wie künftig mit den sogenannten „roten Gebieten“ umgegangen werden soll.

Ziel ist nach den derzeit diskutierten Vorschlägen, stärker das Verursacherprinzip anzuwenden. Landwirtschaftliche Betriebe sollen damit nicht allein aufgrund ihrer Lage innerhalb einer Gebietskulisse zusätzlichen Auflagen unterliegen, sondern die tatsächliche betriebliche Situation soll stärker berücksichtigt werden.

Die Agrarministerkonferenz hatte den Bund bereits im März 2026 aufgefordert, ein Konzept für eine rechtssichere Neuregelung vorzulegen. Auch im Bundestag wird derzeit über Änderungen des Düngegesetzes beraten. Deutscher Bundestag

Grundwasserschutz bleibt zentral

Gleichzeitig bleibt der Schutz des Grundwassers vor überhöhten Nitrateinträgen eine zentrale Vorgabe. In der politischen und fachlichen Diskussion geht es deshalb darum, Gewässerschutz und eine möglichst verursachergerechte Belastung der landwirtschaftlichen Betriebe miteinander zu verbinden.

Bayern hat nach dem von Proplanta wiedergegebenen Vorschlag angeregt, Ländern weiterhin die Möglichkeit zu geben, entsprechende Gebietskulissen beizubehalten. Zudem wurde eine Meldepflicht beim Zukauf von Mineraldünger als mögliche Grundlage für einen besseren Abgleich betrieblicher Nährstoffmengen ins Gespräch gebracht.

Zwischen Entlastung und Gewässerschutz

Während landwirtschaftliche Vertreter seit Langem eine stärkere Verursachergerechtigkeit fordern, warnen Umwelt- und Wasserverbände davor, den Schutz des Grund- und Trinkwassers zu schwächen. Auch in der Bundestagsanhörung zur Düngegesetz-Novelle wurden unterschiedliche fachliche Bewertungen der geplanten Instrumente deutlich. Deutscher Bundestag

Damit bleibt die entscheidende Frage: Wie lässt sich ein wirksamer Grundwasserschutz erreichen, ohne gewässerschonend wirtschaftende Betriebe pauschal mit zusätzlichen Auflagen zu belasten?

Quelle: Proplanta / dpa, 24.09.2026.
Redaktionelle Bearbeitung: Agrar- und Veterinär-Akademie (AVA).

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