Rufen Sie uns an: +49 (0) 2551-78 78
Die Bundesregierung will die für 2027 vorgesehene bundesweite Förderung der saisonalen Weidehaltung in konventionellen und ökologischen Milchviehbetrieben streichen. In einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsagrarausschusses am 4. November 2026 gingen die Bewertungen auseinander. Befürworter der Streichung verwiesen auf Verwaltungsaufwand und bestehende Länderprogramme. Kritiker warnten vor fehlender Honorierung zusätzlicher Leistungen und einem Vertrauensverlust bei Landwirten. Die Anhörung selbst bedeutet noch keinen Gesetzesbeschluss.
Weideprämie für Milchviehbetriebe: Geplante Streichung sorgt für Diskussionen
Bürokratieabbau und Förderung der Weidehaltung im Spannungsfeld

Milchkühe auf der Weide: Im Bundestag wird über die Zukunft der geplanten bundesweiten Weideprämie diskutiert.
Foto: EG Hellwig / AVA
- 05.11.2026
- Von: Ernst-Günther Hellwig
Die geplante Änderung gehört zum Gesetzentwurf für Bürokratierückbau im Bereich des Bundeslandwirtschaftsministeriums und weiterer Bereiche. Neben der Weideprämie soll auch eine zusätzliche Öko-Regelung zur innerbetrieblichen Verteilung von Biodiversitätsflächen entfallen.
Die Bundesregierung begründet den Verzicht damit, dass die neuen Förderangebote erst im letzten Jahr der bis Ende 2027 laufenden GAP-Förderperiode eingeführt würden. Dafür müssten Förderbedingungen ausgestaltet sowie Antrags-, Kontroll- und Auszahlungssysteme angepasst werden.
Bestehende Länderprogramme erhalten
Der Sachverständige Anton Hübl sprach sich gegen neue Öko-Regelungen für lediglich ein Förderjahr aus. Nach seinen Angaben fördern bereits sechs Bundesländer die Weidehaltung mit regional angepassten Programmen. Eine zusätzliche Bundesregelung könne Überschneidungen und Schwierigkeiten bei der Vermeidung von Doppelförderung verursachen.
Auch die Freien Bauern Deutschland unterstützten den geplanten Verzicht. Sie stellten infrage, ob der Aufwand neuer Verwaltungsverfahren für einen kurzen Förderzeitraum gerechtfertigt sei.
Kritik an fehlender Anerkennung und wechselnden Zusagen
Die Sachverständige Kirsten Wosnitza betonte dagegen, dass höhere Anforderungen an Tierwohl und Biodiversität einen Ausgleich zusätzlicher Kosten und möglicher Erlöseinbußen benötigten. Für weidehaltende Milchviehbetriebe ohne entsprechendes Landesprogramm wäre die Bundesförderung eine erstmalige finanzielle Anerkennung gewesen.
Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft und der Naturschutzbund Deutschland wandten sich ebenfalls gegen die Streichung. Sie verwiesen auf den Erhalt der Weidehaltung, ihre Bedeutung für die Biodiversität und die notwendige Verlässlichkeit politischer Zusagen. Als Alternative wurde eine bundesweite Basisförderung vorgeschlagen, die Länderprogramme ergänzen könnten.
Was bedeutet das für Milchviehbetriebe?
Die Debatte betrifft eine zusätzlich geplante bundesweite Förderung. Sie bedeutet keine pauschale Abschaffung bestehender Weideprogramme der Bundesländer.
Bei betrieblichen Planungen ist deshalb zwischen den jeweiligen Landesangeboten und der vorgesehenen neuen Öko-Regelung zu unterscheiden. Ob und in welcher Form das Vorhaben umgesetzt wird, entscheidet sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren.
AVA-Einordnung: Tierwohlleistungen brauchen verlässliche Rahmenbedingungen
Aus Sicht der AVA sollten einfache Förderverfahren und die angemessene Honorierung zusätzlicher Leistungen gemeinsam betrachtet werden. Wer Weidehaltung erhalten oder ausbauen möchte, braucht verständliche Anforderungen und eine verlässliche wirtschaftliche Perspektive.
Weidegang eröffnet Kühen Möglichkeiten für natürliches Verhalten. Tiergesundheit und Tierwohl hängen dabei wesentlich vom Management ab: Eine ausreichende Wasserversorgung, Hitzeschutz, passende Futterversorgung, sichere Triebwege und eine angepasste Parasitenkontrolle gehören dazu.
Eine praxistaugliche Förderung sollte diesen Aufwand berücksichtigen. Wiederholte Änderungen angekündigter Förderangebote erschweren dagegen die Planung in den Betrieben.
Berichtsgrundlage: öffentliche Anhörung vom 4. November 2026. Die dargestellte Streichung ist ein Gesetzesvorhaben.
Quellen:
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten: Experten diskutieren über „Weideprämie“
Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bürokratierückbau, Drucksache 21/8408












