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Nach nachgewiesenen Wolfsangriffen trotz geeigneter, zumutbar ergriffener Herdenschutzmaßnahmen ermöglicht das Bundesjagdgesetz eine erleichterte Entnahme. Dafür gelten konkrete Voraussetzungen und räumliche sowie zeitliche Grenzen. Die Regelungen sind seit dem 2. April 2026 in Kraft. Eine allgemeine Freigabe zur Wolfsjagd ist damit nicht verbunden.
Wolfsrisse bei Weidetieren: Wann eine Entnahme zulässig ist
Sachverständige müssen Wolfsriss und Herdenschutz bestätigen

Foto: KI generiert/AVA
- 05.11.2026
- Von: Ernst-Günther Hellwig
Für die erleichterte schadensbezogene Entnahme muss ein von der zuständigen Behörde oder dem Land bestellter Sachverständiger feststellen, dass ein Wolf den Schaden verursacht hat und dieser trotz geeigneter, zumutbar ergriffener Herdenschutzmaßnahmen eingetreten ist.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, sieht § 22d Absatz 3 Bundesjagdgesetz die Jagd ohne zusätzliche behördliche Genehmigung vor. Jagdberechtigung und weitere einschlägige Vorgaben bleiben zu beachten. Ein bloßer Wolfsverdacht genügt nicht.
Grundsätzlich 20 Kilometer und sechs Wochen
Die Regelung begrenzt die Jagd grundsätzlich auf einen Radius von höchstens 20 Kilometern um den festgestellten Schadensort und auf sechs Wochen nach dem festgestellten Schaden. Sie endet, sobald innerhalb des genannten Radius ein Wolf erlegt wurde.
Die zuständige Behörde kann den Radius und die Dauer nach pflichtgemäßem Ermessen verändern. Die Werte sind deshalb keine ausnahmslos geltenden Höchstgrenzen.
Schadensbezogene Entnahme und Bestandsmanagement unterscheiden
Neben der Reaktion auf konkrete Schäden enthält das Gesetz Regelungen für ein Bestandsmanagement. Bei günstigem Erhaltungszustand ist dafür ein behördlicher, revierübergreifender Managementplan vorgesehen. In diesem Rahmen gilt eine Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober.
Der Wolf bleibt trotz seiner Aufnahme ins Jagdrecht eine geschützte Tierart. Die Wahrung beziehungsweise das Erreichen eines günstigen Erhaltungszustands bleibt maßgeblich.
AVA-Einordnung: Weidetierhalter brauchen klare Abläufe
Für Tierhalter und betreuende Tierärzte sind verlässliche Ansprechpartner, eine zeitnahe Rissbegutachtung und die nachvollziehbare Dokumentation des Herdenschutzes entscheidend. Verletzte Tiere benötigen unverzüglich eine angemessene Versorgung.
Aus Sicht der AVA gehören wirksamer Herdenschutz und rechtssichere Handlungsmöglichkeiten nach Übergriffen zusammen. Die Diskussion sollte sich an überprüften Schäden, den gesetzlichen Voraussetzungen und den örtlichen Bedingungen orientieren.
Stand: 5. November 2026. Für den konkreten Fall sind auch landesrechtliche Regelungen und behördliche Anordnungen zu prüfen.
Amtliche Quellen:
Bundesjagdgesetz, § 22d: Jagdzeiten und schadensbezogene Entnahme












